Resultate der 161. GV des Quartierverein Wipkingen
Wegen den geltenden Schutzmassnahmen wurde die 161. Generalversammlung des Quartierverein Wipkingen schriftlich durchgeführt. Bis zum 9. April 2021 konnte abgestimmt werden. Die Wahlbeteiligung betrug 33,2 %. Hier nun die Resultate.
Die 933 Mitglieder wurden per Post über die schriftliche Durchführung der Generalversammlung informiert.
Quartierverein Wipkingen Infoschreiben schriftliche GV 2021
Sie konnten statutengemäss Stellung zu den Traktanden nehmen, eigene Wahlvorschläge einreichen und eigene Anträge stellen.
Zu den Traktanden gab es keine Wünsche und eigene Wahlvorschläge gingen keine ein. Ein Antrag der Mitglieder ging fristgerecht ein.
Quartierverein Wipkingen GV 2021 Antrag Mitglieder
Als Grundlage zur Abstimmung diente eine ausführliche Version des traditionellen Jahresberichtes “Waidblick”. Er enthielt dieses Jahr auch die zur Abstimmung stehenden Traktanden, die Wahlvorschläge, die Jahresrechnung, das Budget und das Jahresprogramm.
Quartierverein Wipkingen Waidblick 2020
Quartierverein Wipkingen Jahresrechnung 2020 und Budget 2021
Quartierverein Wipkingen Revisionsbericht 2020
Neben dem Waidblick wurde jedem Mitglied auch eine Abstimmungskarte geschickt.
Quartierverein Wipkingen Abstimmungskarte 2021
Alle Traktanden und die zur Wahl stehenden Kandidatinnen für den Vorstand wurden mit grosser Mehrheit angenommen.
Quartierverein Wipkingen Finale Abstimmungsresultate GV 2021
Die Stimmen wurden durch zwei unabhängige Mitglieder gezählt und bestätigt. Sie kontrollierten auch das Protokoll der Generalversammlung.
Quartierverein Wipkingen Protokoll GV 2021
Dem Antrag des Vorstandes wurde ebenfalls zugestimmt (Statutenänderungen).
Quartierverein Wipkingen Statuten GV 2021 Nicht unterzeichnet
Gemäss Art. 17 Statutenänderung
“Beantragte Statutenänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung von zwei Dritteln aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder”
wird festgehalten, dass 85.5 % der abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag zugestimmt haben. Damit wird die Statutenänderung angenommen. Die geänderten Statuten (gelbe Markierungen) werden dem kantonalen Steueramt zur Kenntnis gebracht. Dies ist die Grundlage für die weiterhin geltende Befreiung von Steuerabgaben. Anschliessend werden sie verbindlich auf der Webseite publiziert.