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QV Wipkingen weiterhin als gemeinützig anerkannt – Spenden steuerfrei!

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Mit Post vom 23.4.2019 hat uns das kantonale Steueramt mitgeteilt, dass wir als Quartierverein Wipkingen weiterhin von der Steuerpflicht befreit sind, wenn  wir zusätzlich zwei Bedingungen in unseren Statuten verankern.

Im Jahre 1983 wurde die “gemeinnützige Gesellschaft Wipkingen – Quartierverein Wipkingen mit Sitz in Zürich”  von der Steuerpflicht befreit. Im Zuge der Überprüfung vom 23. April 2019 wurden die aktuellen Vereinstatuten, Jahresrechungen und Jahresbericht der letzten drei Jahre durch den Kanton überprüft.

Wir müssen in unseren Statuten ergänzen, so dass wir:

  • weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und keine kommerziellen Zwecke und keinen Gewinn erstreben
  • nach Auflösung unseres Vereins, die verbleibenden Mittel einer steuerbefreiten Instution übergeben

Das tun wir sehr gerne. Weil: Das ist unsere Mission. Heisst: Spenden an uns sind weiterhin zu 100% an den Steuern abziehbar!

Stolz! Euer Quartierverein Wipkingen

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