Kommunikation

Verlängerung der Nothilfe für Kleinstunternehmer*innen

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Die Stadt Zürich bietet unbürokratische, schnelle Hilfe an. Die Hilfe geht an alle, die in der Stadt Zürich wohnen und ihr Geschäft aufgrund des Coronavirus schliessen mussten oder viele Aufträge verloren haben.

eingesandter Artikel – Stadt Zürich Stadtentwicklung vom 2.4.2020. Update 14.4.2020 Verlängerung bis zum 30.4.2020

Befinden Sie sich in einer Notlage

Sind Sie KleinstunternehmerIn und befinden sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer finanziellen Notlage?
Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer können bis zum 30. April ein zweites Gesuch für Nothilfe stellen. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in der Stadt Zürich.

Wie hoch ist die Nothilfe

Die Nothilfe beträgt pauschal 2500 Franken pro Gesuchsstellerin resp. Gesuchssteller. Die Nothilfe dient dazu, eine finanzielle Notlage zu überbrücken bis andere finanzielle Mittel vorhanden sind. 

Wer kann ein Gesuch stellen

Beiträge erhalten Selbständigerwerbende sowie geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen mit maximal zwei Vollzeitstellenwerten, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in ihrer Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind und die dringend auf einen finanziellen Betrag angewiesen sind, um die Zeit bis zum Erhalt anderer Mittel überbrücken zu können.

Wohnsitz in der Stadt Zürich

Wenn Sie den Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, können Sie sich um die Nothilfe bewerben. Es ist egal, wenn Ihr Geschäft ausserhalb der Stadt Zürich ist.

Mehrere Personen

Besteht der Kleinstbetrieb aus zwei Selbständigerwerbenden oder sind sie gemeinsam die geschäftsführenden Inhabenden, so haben beide ein separates Gesuch einzureichen. Für in Kleinstbetrieben angestellte Mitarbeitende werden keine Beiträge entrichtet. 

Weitere Informationen

https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/gesundheitsversorgung/public-health/coronavirus-sars-cov-2/wirtschaft/ku_nothilfe.html

Nothilfe KleinstunternehmerInnen

Konradstrasse 58
8005 Zürich

2 Kommentare zu “Verlängerung der Nothilfe für Kleinstunternehmer*innen”

  1. Quartierverein Wipkingen schrieb am:
    13. April 2020 um 09:56 Uhr

    Es gilt auch für Sie. Voraussetzung ist, dass Sie ihren Wohnistz in der Stadt Zürich haben.

  2. Shabani Blerta schrieb am:
    12. April 2020 um 14:02 Uhr

    Guten Tag,

    Ich wohne in Höngg 8049 mein Geschäft ist jedoch in Schlieren.

    Würde so was auch für mich dastehen oder muss das Geschäft auch in Höngg sein?

    Danke
    Blerta Shabani

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