Lärmterror im Lettenquartier – Verein Lärmbremse wehrt sich
Regelmässig wird das Lettenquartier vom Party-Eventlokal «Haus am Fluss» am Sihlquai 274 mit verantwortungslosem Lärm aus einem offenen Gebäude terrorisiert. An diversen Samstagen wird von 14 bis 23 Uhr das Wohnquartier mit Bässen bis zu 100 Dezibel zugewummert.
Eingesandter Artikel vom Verein Lärmbremse Letten, Verfasser Hansruedi Bauer
Sogar bei geschlossenen Fenstern ist das störend. Betroffen sind auch Spielplätze, die Badi Unterer Letten, der Kanuverein und einige Freiräume.
Viele Anwohnende fühlen sich stark gestört und sind trotz mehrmaligen Meldungen bei der Stadtpolizei enttäuscht, dass dieser Terror nicht endlich durch die Behörden unterbunden wird.
Im nächsten Jahr wird der Betrieb sogar noch erweitert. Eine Bewilligung liege bereits vor. Sollen wir dann mit Ohropax auf den Balkonen sitzen?
Der Partybetreiber stützt seine Erlaubnis auf eine Baubewilligung (keine Betriebsbewilligung), die aus Datenschutzgründen nicht einsehbar ist.
Bild: “Veranstaltung im Freien”
Verein Lärmbremse Letten
Einige Betroffene und der Verein Lärmbremse Letten akzeptieren das nicht. Es wird erwartet, dass die Behörden eingreifen.
Bild: “Haus” am Fluss ist ein “Dach am Fluss und nach allen Seiten offen
Bitte helfen Sie mit, diesen Lärmterror in Zukunft zu verhindern. Werden Sie aktiv und unterstützen Sie den Verein Lärmbremse Letten laermbremse.letten@gmail.com
(Alex de Graaf).
Hansruedi Bauer
Betroffener Anwohner und Vorstand Quartierverein Wipkingen
“eine Baubewilligung (keine Betriebsbewilligung), die aus Datenschutzgründen nicht einsehbar ist”
Diese Begründung ist mit allergrösster Wahrscheinlichkeit Humbug. Man hat bei der Stadt wohl die Rechtsprechung der jüngeren Zeit verschlafen, und zwar solche höchstinstanzlicher Natur:
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://23-05-2023-1C_322-2022
Thema jenes Verfahrens: Zugang nach Zürcher IDG und Öffentlichkeitsprinzip, und zwar “Einsicht in die kantonale Bewilligung und die baurechtliche Bewilligung der Gemeinde Thalwil für den Bau eines Gebäudes auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4865”. Jene Grundeigentümerin (Bewilligungsinhaberin) ist aber sowohl beim AWEL als auch bei der Baudirektion als auch vor Verwaltungsgericht als auch vor Bundesgericht ziemlich kläglich gescheitert mit ihrem Ansinnen, das Ganze unter dem Deckel zu behalten.
Ich empfehle dem Verein Lärmbremse ein förmliches Gesuch nach § 20 Abs. 1 IDG. Hat seit 1. Oktober 2022 “in der Regel” auch keine Kostenfolgen mehr (§ 29 Abs. 1 IDG). Einfach noch beifügen, dass “die Namen von in den Akten erwähnten Drittpersonen und die Angaben, die auf die persönlichen und finanziellen Lebensverhältnisse der betroffenen Dritten schliessen lassen, anonymisiert werden” können (hat sich das AWEL im Thalwiler Streit seinerzeit als Einschränkung ausgedacht).
Wir konnten an den Party-Samstagen nie den Balkon geniessen. Auch im Wohnzimmer ist der Bass extrem laut, bei geschlossenem Fenster. Verstehe nicht, wie man im Wohnquartier eine Bewilligung erteilt, da das kein Haus am Fluss ist sondern ein offenes Gebäude. Ob das im Zürichberg auch bewilligt würde?
Ich bin wahnsinnig froh, dass Bewegung in die Sache kommt, dank der Initiative der Lärmbremse. Es ist eine Zumutung. Würden wir an der Gerold- oder Langstrasse leben, wäre dies natürlich etwas anderes. Oder würde der Club länger bestehen, als wir hier wohnen. Selbst mit geschlossenen Fenstern (im Sommer!) muss man z.T. Filme, etc. mit Kopfhörern schauen.
Die Musik ist sooo laut dass ich zuerst beim Heimkommen meinte ich hätte meine Musikanlage in der Stube vergessen auszuschalten . Auch ist jedes Wort der Ansage des Veranstalters klar und deutlich zu hören. Sie verdienen eine goldige Nase auf unsere Kosten …unfair !!!
Ja der Basskrach geht zur Limmat, bis er abgestellt wird.
Gruss laermbremse.letten@gmail.com