Verkehr

Ärger: Zebrastreifen wurde entfernt

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Die Stadt hat in Wipkingen einen Zebrastreifen in der Nähe eines neuen Kindergartens aufgelöst. Eltern und Quartierbewohner kritisieren die Praxis.

Der Quartierverein hat einen Antrag zur Wiedereinzeichnung der ehemaligen Fussgängerstreifen an der Wunderli-Lehenstrasse gestellt. Die Stadt hat geantwortet.

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Ärger: Zebrastreifen wurde entfernt

Die Stadt hat in Wipkingen einen Zebrastreifen in der Nähe eines neuen Kindergartens aufgelöst. Eltern und Quartierbewohner kritisieren die Praxis.

Von Monica Müller, Tagesanzeiger 10.8.07

Nach den Sommerferien werden viele Kinder in Wipkingen neu in den Kindergarten am Waidfussweg gehen. Auf dem Weg dorthin müssen sie die Wunderli-und die Lehenstrasse überqueren. Der ursprünglich dort platzierte Fussgängerstreifen wurde nach der Sanierung des Belags nicht erneuert. Quartiervereinspräsident Beni Weder ist erstaunt über die Erklärung der Stadt: Es sei die generelle Praxis, in den 3oer-Zonen keine Zebrastreifen mehr anzubringen.

Diese Praxis ist gesetzlich begründet: In der schweizweiten Verordnung über Tempo-30-Zonen von 2001 steht: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig.» Heiko Ciceri, Kommunikationschef der Dienstabteilung Verkehr, erklärt die Regelung damit, dass sich dank der Temporeduktion die Sicherheit erhöhe. Ein Autofahrer müsse in einer Tempo-30-Zone ohne Zebrastreifen jederzeit mit ei­nem Passanten rechnen. «Ein Zebrastreifen kann falsche Sicherheit vermitteln.»

Der Verordnung und der Sichtweise der Stadt liegen Fakten zu Grunde. So belegen Studien einerseits, dass die Autofahrer Fussgängerstreifen umso weniger akzep­tieren, je mehr es davon gibt. Andererseits zeigen Studien auch, dass Passanten Ze­brastreifen in der Tempo-30-Zone wenig nutzen und die Strasse irgendwo überqueren. Zudem geht aus Unfallstatistiken hervor, dass die Hälfte aller Verkehrsunfälle, an’ denen Passanten beteiligt sind, auf Fussgängerstreifen geschehen: 2006 verunfallten in der Stadt 100 Menschen auf Zebrastreifen, 2005 waren es 91.

Handzeichen seit 1994 abgeschafft Heisst das, dass der Zebrastreifen gescheitert ist? Ciceri verneint. Erstens müsse man zwischen geregelten Fussgängerstreifen – solchen mit Ampeln – und ungeregelten – solchen ohne – unterscheiden. Erstere seien ein Erfolg. Bei Letzteren seien die Lage und Verkehrssituation ausschlaggebend. Laut Ciceri verlassen sich viele Passanten auf ihren Vortritt auf dem Fussgängerstreifen und sind dabei gele- gentlich zu wenig aufmerksam. Bis 1994 lernten Kindergärtner, dass sie vor einem Zebrastreifen per Handzeichen zum Ausdruck bringen mussten, dass sie diesen überqueren wollten. Seit dies nicht mehr Pflicht ist, ist es für Autofahrer schwieriger geworden, die Absichten von Passanten richtig zu interpretieren.

Das Verbot von Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone räumt auch Ausnahmen bei Schulen und Heimen ein. Vorausgesetzt, der Ort wird von Fahrzeugen und Kindern stark frequentiert. Im Fall der Wunderli- und der Lehenstrasse in Wipkingen raten die Experten aber von einem Zebrastreifen ab. Würden die Kinder an diesem relativ übersichtlichen Ort ohne die nötige Vorsicht über den Fussgängerstreifen eilen, wäre die Gefahr wohl grösser.

Inge Mathis, Wipkingerin und dreifache Mutter, findet die Position der Stadt unglaubwürdig: «Warum macht man überhaupt noch Zebrastreifen, wenn man auf diese Weise argumentiert?» Die wenigsten Autofahrer würden sich im Quartier an die Tempolimite 30 halten. Und gerade Kinder müsste man an Zebrastreifen gewöhnen.

Im Oktober wird einer der zwölf Verkehrsinstruktoren die Kindergärtner am Waidfussweg besuchen und mit ihnen üben, die Strassen sicher zu überqueren. «Das Ziel ist es, dass kein Kind unkontrolliert auf die Strasse rennt», sagt Instruktor Hans Meier. Ob mit oder ohne Fussgängerstreifen, die Kinder müssten lernen, immer am jedem Randstein zu halten, den Verkehr zu beobachten und dann die freie Strasse zu passieren. Wichtig sei, dass Eltern dies mit ihren Kindern übten.

Hier setzt die Kritik von Quartiervereinspräsident Weder an: Die Verkehrsregelung in der Tempo-30-Zone sei der Öffentlichkeit bis anhin nicht kommuniziert worden, und es herrsche eine allgemeine Verwirrung. «Nur wenn Eltern Bescheid wissen, können sie ihre Kinder auch richtig auf den Strassenverkehr vorbereiten.»

Wer hat Vortritt?

In der Tempo-30- wie auch in der Tempo-50-Zone haben die Autofahrer Vortritt. In der Begegnungszone (Signal zeigt Haus, Auto, Passant und rennendes Kind) und in der Fussgängerzone gilt der Vortritt den Passanten. Auf dem Zebrastreifen haben die Passanten immer Vortritt, (mom)

 

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