Rechtswidrig und Gefährlich: Wir ziehen für unsere Sicherheit auf der Nordbrücke vor den Stadtrat!
Nachdem unsere Petition “Sichere Fussgängerstreifen für unsere Kinder!” mit über 1’100 Unterschriften und unser darauffolgendes Gesuch vom Sicherheits- und Tiefbaudepartement abgewiesen wurden, gehen wir nun den nächsten Schritt: Der Quartierverein Wipkingen hat, vertreten durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, am 4. August 2025 ein offizielles Begehren um Neubeurteilung beim Zürcher Gesamt-Stadtrat eingereicht.
Unser Ziel ist unmissverständlich: Die gefährlichen und rechtswidrigen Mehrzweckstreifen auf der Nordbrücke müssen weg und die sicheren Fussgängerstreifen wiederhergestellt werden!
Eine Chronik des Widerstands: Vom “Versuch” zur permanenten Gefahr
Erinnern wir uns: Im Sommer 2021 entfernte die Stadt Zürich über Nacht die bewährten Fussgängerstreifen und ersetzte sie durch die sogenannten Mehrzweckstreifen – angeblich als “Versuch”. Was folgte, war eine Zeit der Unsicherheit und Gefahr. Fussgänger, insbesondere Schulkinder und ältere Menschen, verloren ihr klares Vortrittsrecht. Autofahrer sind verunsichert, was zu abrupten Bremsmanövern und einem erhöhten Unfallrisiko führt. Die Stadt selbst bezeichnete die Situation in ihrer Ablehnung unseres Gesuchs als dauerhafte Massnahme. Ein “Versuch”, der seit vier Jahren andauert, ist kein Versuch mehr – er ist ein permanenter, untragbarer Zustand.
Unsere Argumente sind klar und rechtlich fundiert
In unserem umfassenden Gesuch an den Stadtrat legen wir unmissverständlich dar, warum die aktuelle Situation auf der Nordbrücke inakzeptabel ist:
Eine Quelle der Gefahr:
Die Mehrzweckstreifen sind eine “Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer”. Sie schaffen Unsicherheit statt Klarheit und stehen damit im klaren Widerspruch zur Pflicht von Bund, Kanton und Gemeinden, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Die Behauptung der Stadt, die Massnahme diene der Sicherheit, wird durch die täglichen Erfahrungen im Quartier widerlegt und ist, wie es in unserem Gesuch heisst, “völlig unglaubwürdig”.
Ohne jede gesetzliche Grundlage:
Unsere Anwälte haben es auf den Punkt gebracht: Die Mehrzweckstreifen entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Sie sind in der Signalisationsverordnung nicht vorgesehen und somit als dauerhafte Verkehrsanordnung schlicht illegal.
Aus allen Blickwinkeln unzulässig:
Selbst wenn man sie als Versuch betrachtet, ist die gesetzlich erlaubte Höchstdauer von einem Jahr massiv überschritten.
Sollte die Stadt sie als blosse bauliche Massnahme qualifizieren, wären sie wegen ihrer offensichtlichen Verwechslungsgefahr mit echten Markierungen ebenfalls unzulässig.
Ihr Vertrauen ist unser Auftrag
Mit der Einreichung der Petition haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Wipkingen, ein klares Zeichen gesetzt. Der Quartierverein Wipkingen sieht es als seine statutarische Pflicht, die Interessen des Quartiers zu wahren und gegenüber den Behörden mit Nachdruck zu vertreten. Wir lassen es nicht zu, dass die Sicherheit unserer Kinder, Nachbarn und aller Verkehrsteilnehmer durch eine schlecht durchdachte und rechtswidrige Massnahme aufs Spiel gesetzt wird.
Es geht um die Rerspektierung des Bürgerwillens und die Einhaltung von Recht und Gesetz
Die Causa Nordbrücke ist mehr als nur ein Streit um Strassenmarkierungen. Es geht um die Respektierung des Bürgerwillens, um die Sicherheit im öffentlichen Raum und um die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Behörden selbst.
Wie weiter
Unser Engagement um unsere sichere Nordbrücke geht weiter. Wird der Stadtrat unser Begehren abschlägig beantworten, werden wir das Begehren an die erste nicht städtische Amtsstelle weiterziehen können. Wir sind zuversichtlich, dass das Recht und die Vernunft am Ende siegen werden.