Unterstützung der Kinderkrippe Wipkingen
Der Quartierverein Wipkingen verhandelt mit dem Schweizerischen Frauenverein über die Unterstützung der Kinderkrippe Wipkingen.
Gemäss Vertrag vom 23.2.1932 zwischen der Gemeinnützigen Gesellschaft Wipkingen und der Sektion Zürich des Schweizerischen Frauenvereins leistet erstere einen jährlichen Beitrag an die Kinderkrippe Wipkingen, solange deren Betrieb vom Frauenverein aufrecht erhalten wird. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den auf dem Vermögen des Krippenfonds anfallenden Zinserträgen (maximal CHF 1200 pro Jahr).
Seit Abschluss des Vertrages vom 23.2.1932 hat sich die Situation der Kinderkrippen in der Stadt Zürich stark verändert. Anstelle der privaten Unterstützung von damals, traten zunehmend die Subventionen der öffentlichen Hand. Die Parteien sind sich einig, dass durch diese Entwicklung der ursprüngliche Zweck nicht mehr gegeben ist, weshalb der Vertrag auch schon länger nicht mehr gelebt wurde. Aus diesen Gründen wird über eine geeignete Lösung verhandelt. An der Generalversammlung des Quartiervereins vom 3. April wird das Geschäft behandelt und darüber abgestimmt.
Geschichte: 1910 schilderte an der Generalversammlung der GGW der damalige Vizepräsident Dr. Moosberger die Gründung einer Kinderkrippe als eine schöne Aufgabe. Daraufhin wurden ins Budget Fr. 100.- aufgenommen als Grundstein eines Krippenfonds. Der Kassier H. Bosshard wusste aber wohl, dass mit jährlichen Grundsteinchen von Fr. 100.- kein Haus hergezaubert werden konnte, und er riet zur direkten Aktion. Überall hin, wo es nach Geld roch, wurden von ihm und von Präsident Dr. Bolleter die Fühler ausgestreckt. Als 1915 der Krippenfonds immerhin auf Fr. 10500.- angewachsen war, wurden an der Ecke Breitenstein-Hönggerstrasse gut 1000 m2 Land für Fr. 13500.- erworben, um einen Neubau zu erstellen, denn kein verkäufliches Haus des Quartiers eignete sich für eine Krippe.