Verkehr

Schilderwald auf der Nordbrücke

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Da weiss wohl selbst der Erbauer nicht mehr wo es durchgeht. Ein selten komplizierter Schilderwald verstellt seit kurzem das Trottoir auf der Nordbrücke.

Beim sogenannten Mehrzweckstreifen sollen orange Schilder die Kinder auf den neuen Schulweg hinweisen. Wo der genau durchführt ist aber nicht ersichtlich. Der von der Bevölkerung mehrfach geforderte Fussgängerstreifen wurde hingegen nicht erstellt.

Das Trottoir auf der Seite Restaurant Nordbrücke wurde für den Fussgängerverkehr komplett gesperrt. Kurze Zeit vorher war entlang der Baustelle eine sichere provisorische Fussgängerpassage mittels Bauabschrankungen erstellt worden. Die ist aber wieder entfernt worden.

Die Kinder werden jetzt die Dammstrasse hinunter gewiesen. Wie es da weiter geht, ist nirgends signaliert.

Die übrigen Fussgänger werden auf die Strasse gewiesen. Irgend ein verzweifelter Büromitarbeiter hat dann auch noch eine selber ausgedruckte A4 Tafel gebastelt und in einem Sichtmäppli mit Malerband an die Baulatte angeklebt. Sehr professionell!

Versprechen nicht eingehalten

Von den Verantwortlichen wurde einst verprochen:
“Zusätzlich kann durch ein Mehrzweckstreifen und eine ansprechende Gestaltung der Strassenraum optisch aufgewertet und das Zentrum als Abschnitt im Strassenverlauf hervorgehoben und besser sichtbar gemacht werden. Dies entspricht dem Ansatz der selbsterklärenden Strasse.”

Fakt

Von der selbsterklärenden Strasse ist NICHTS mehr übriggeblieben! Der Schilderwald ist der beste Beweis dafür.

Forderung

Wir fordern ultimativ den Abbruch des Mehrzweckstreifen Versuchs und die unverzügliche Marktierung des Fussgängerstreifens. Sicherheit durch Klarheit – Kein Schilderwald!

Beni Weder, Präsident, Quartierverein Wipkingen

 

 

 

2 Kommentare zu “Schilderwald auf der Nordbrücke”

  1. Nedi Bozic schrieb am:
    17. Juni 2023 um 19:59 Uhr

    Hallo Stefan

    Wie kann man die Forderung unterstützen? Gibt’s dafür ein Formular oder eine Unterschriftenliste?

    Danke und Gruess
    Nedi

  2. Stefan schrieb am:
    11. Juni 2023 um 10:57 Uhr

    Die Forderung des Quartiervereins kann man nur vollumfänglich unterstützen.

    Vor allem ist das selbstherrliche Vorgehen der Stadt stossend, einen “temporären Mehrzweckstreifen”, der “für die Dauer bis Winter 2022/23” angelegt wurde (https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/departement/medien/medienmitteilungen/2021/juli/210708a.html), hinterher kurzerhand zur definitiven Umgestaltung zu erklären, ohne dass je ein Strassenbauprojekt aufgelegt worden wäre.

    Die Kantonspolizei hat der DAV und dem Departement Rykart im Fall der Bellerivestrasse (https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/06/260601_zuerich_bellerivestrasse.html) mit erfreulicher Deutlichkeit zu verstehen gegeben, dass solches von der Stadt praktizierte Gewurstel rechtswidrig ist, weil es übergeordnetes Recht verletzt: “Solche baulichen Massnahmen sind gemäss § 16 StrG aufzulegen. Auf eine Auflage mit Einspracheverfahren kann nur verzichtet werden, wenn es sich um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung handelt (§ 17 Abs. 5 StrG). Eine Ausnahme oder spezielle Regeln für Versuche sind im Strassengesetz nicht vorgesehen.”

    Dass “voraussichtlich im Herbst 2023” eine Auflage nach § 13 StrG stattfinden soll (https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/departement/medien/medienmitteilungen/2023/april/230412a0.html), ändert überhaupt nichts daran, dass dieser Versuch unverzüglich abzubrechen, die baulichen Änderungen rückgängig zu machen und die Fussgängerstreifen wieder zu markieren sind. So wie vom Quartierverein gefordert.

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