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S-Bahn Wipkingen Antwort der RVK

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Die Regionale Verkehrskonferenz hat nach Rücksprache mit dem Stadtrat entschieden, folgende Stellungnahme an den Zürcher Verkehrsverbund (ZW) zu den gestellten Forderungen abzugeben:

Bis Dezember 2015 keine Verlängerung der S24, aber Umsteigemöglichkeit Richtung Flughafen

Gemäss Stellungnahme der SBB kann die S24 ab Dezember 2015 halbstündlich via Flughafen nach Winterthur und stündlich weiter nach Schaffhausen fahren, wenn die Bauarbeiten am Bahnhof Oerlikon abgeschlossen sind. Bis dahin besteht in Oerlikon Anschluss von der S24 auf die S16 zum Flughafen.

Stellungnahme an den ZW: Die RVK Stadt Zürich fordert, dass die S24 sobald betrieblich möglich, spätestens aber ab Dezember 2015 zum Flughafen und weiter bis Winterthur verlängert wird.

Ausdehnung der Betriebszeiten

Stellungnahme an den ZVV: Die RVK Stadt Zürich unterstützt das Begehren um Ergänzung des Angebots der neuen S24 mit zwei zusätzlichen Frühzügen um 5.05 und 5.47 ab Wipkingen nach Oerlikon mit Anschluss zum Flughafen und mindestens einer zusätzlichen Verbindung nach Mitternacht.

Viertelstundentakt nicht möglich

Die Möglichkeit, die neue S24 mit zusätzlichen Zügen zu ergänzen, wurde von der SBB AG geprüft. Die zweispurige Strecke Oerlikon-Wipkingen-Hauptbahnhof ist zwischen den Minuten .58 und .12 von Fernverkehrszügen belegt, die Gleise im Hauptbahnhof, die vom Bahnhof Wipkingen aus erreicht werden können, sind zur vollen und halben Stunde ebenfalls alle belegt. Eine sinnvolle Ergänzung zu einem Viertelstundentakt ist aus diesen fahrplantechnischenund betrieblichen Gründen leider nicht möglich.

Stellungnahme an den ZW: Die RVK Stadt Zürich nimmt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass die Erfüllung des Begehrens nach einem Viertelstundentakt am Bahnhof Wipkingen auch nach dem 15. Juni 2014 aus fahrplantechnischen und betrieblichen Gründen nicht möglich ist.

Einsprache für Private nicht mehr möglich

Wie geht es weiter? Der ZVV wird die Stellungnahmen aller RVK zum aufgelegten Fahrplanprojekt würdigen und entscheiden, welche Begehren in den Verbundfahrplan aufgenommen werden sollen. Zuständig für die definitive Festlegung des Verbundfahrplans ist anschliessend der Verkehrsrat als die vorgesetzte Stelle des ZVV . Die Gemeinden können gegen den beschlossenen Verbundfahrplan Rekurs einlegen, sofern sie damit nicht einverstanden sind. Privatpersonen sind nicht zum Rekurs berechtigt.

Grosses Echo aus Wipkingen

Das grosse Echo aus Wipkingen im Rahmen der Fahrplanauflage hat gezeigt, dass die Kommunikation der kommenden Angebotsänderungen durch den ZVV und die zuständigen Verkehrsunternehmen nicht ausreichend war. Auch die VBZ sind angesprochen, da sich viele Anwohnerinnen und Anwohner fragen, was die Folgen des neuen, kleineren S-Bahn-Angebots auf die in ihrem Empfinden bereits stark belasteten Buslinien 46 und 33 sein werden.

Infoveranstaltung geplant

ZVV, SBB und VBZ planen deshalb eine Informationsveranstaltung im Quartier Wipkingen, an der Sie Ihre offenen Fragen stellen können. Das Datum und den Ort werden Sie rechtzeitig aus den Medien und über die Kanäle des Quartiervereins erfahren.

 

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