Städtebau

Personalhäuser zum Abbruch frei

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Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Demnach sind die Personalhäuser des Waidspitals nicht schutzwürdig.

Kommentar der Rekurrenten:

Die Begründung des Gerichtes ist unerwartet schroff. Man hat sich Vieles einfallen lassen, um die Klage sowohl formell als auch inhaltlich komplett abzuweisen. Das Argument, dass man sowieso eine zweite Häuserzeile einbauen könne und der Verweis auf den noch offenen Rechtsweg nach Projektbeginn sowie die Abweisung der Klageberechtigunmg für alle Privatkläger (nachdem die erste Instanz diese bestätigt hatte!) ist perfid. Beide Instanzen haben sich damit als extrem einseitig baufreundlich gezeigt und sie überlassen Fragen der Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt der Politik. Dies ist sehr bedauerlich.

Ein Weiterziehen der Klage an das Bundesgericht macht keinen Sinn, da dort nur noch Formfehler abgeklärt werden. Im vorliegenden Fall bieten sich da keine Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg. Der Heimatschutz hat sich deshalb entschlossen, hier nicht weiterzumachen.

 

Personalhäuser zum Abbruch frei

Tagesanzeiger vom 16.8.07
Martin Huber

Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Demnach sind die Personalhäuser des Waidspitals nicht schutzwürdig. Der Stadtrat entliess im März 2006 die Personalhäuser des Waidspitals an der Tiechestrasse aus dem Inventar der Schutzobjekte. Das Areal ist etwa 440′ Meter lang und im Durchschnitt 40 Meter breit. Darauf sind mit einer Arealüberbau-ung etwa 100 grosse Wohnungen möglich. Über zwei Drittel des Geländes sollen von einer Baugenossenschaft überbaut werden; 5000 Quadratmeter des städtischen Bodens werden verkauft für Eigentumswohnungen – «angesichts der attraktiven Aussichtslage», wie der Stadtrat auf eine Anfrage von Walter Angst (AL) schrieb.

Der Zürcher Heimatschutz und sechs Anwohner wehrten sich gegen das Projekt, moralisch unterstützt vom Quartierverein Wipkingen. Sie wollten einerseits die Grünflächen erhalten, anderseits die Personalhäuser aus den Jahren 1953 bis 1957, da diese Zürichs einzige Repräsentanten des niedergeschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation seien. Zurzeit ist die Mehrheit der 260 Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad an Studierende vermietet.

Renovation «unzumutbar»

Doch die kantonale Baurekurskommission und jüngst auch das Verwaltungsgericht lehnten die Einsprachen ab. Das Gericht meint, die «schlicht und schmucklos» wirkenden Bauten seien keine herausragenden Vertreter der in Zürich zahlreich vorhandenen Bauten der Nachkriegsarchitektur.

Deshalb könne der Stadt nicht zugemutet werden, mit einer aufwändigen Renovation Wohnflächen bereit zu stellen, die nur für Studenten interessant wären. Die Häuser komplett mit zeitgemäs-sen Wohnungen auszubauen, würde wiederum die innere Struktur zerstören, die noch am ehesten schutzwürdig wäre.

Der Stadtrat will nach Erledigung der Einsprachen einen Wettbewerb für die Neubauten durchführen. Der Gemeinderat hat sich aber bereits eingemischt und vor einem Jahr mit 63:56 ein AL-Postulat überwiesen, das die Renovation der Personalhäuser und den Verzicht auf Eigentumswohnungen verlangt, (jr)

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9. Juni 2007

Der Kantonale Heimatschutz rekurriert vor Verwaltungsgericht gegen die Entlassung der Personalhäuser des Waidspitals aus dem Denkmalsschutz.

Der Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich für die Erhaltung der seinerzeit im Ensemble mit dem Waidspital geplanten und gebauten Personalhäuser und die Aufhebung des Naturschutzes für die grosse angrenzende Magerwiese. Die Stadt Zürich plant die ehemaligen Personalhäuser des Waidspitals abzureissen, die Familiengärten aufzuheben und die ans Gelände anstossende Magerwiese mit einer Arealüberbauung im grossem Stile zu überbauen.

Was ist geschehen

Am 8. März 2006 entlässt der Stadtrat von Zürich die Personalhäuser des Waidspitals , Tiechestrasse 43, 47 bis 61 aus dem Denkmalschutz. Er verzichtet auf Unterschutzstellung und entlässt sie aus dem Inventar. Am gleichen Tag entlässt Grün Stadt Zürich die „1500 m2 grosse, gut besonnte Magerwiese von nicht unerheblicher ökologischer Bedeutung“ aus dem Naturschutz mit der Begründung „Die geplante Überbauung entspricht dem Legislaturziel «10 000 Wohnungen in 10 Jahren» und ist von öffentlichem Interesse“.

Der kantonale Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich

Sie stellen die Anträge:

„1. Es seien, die Gebäude an der Tièchestrasse 43, 47 bis 61 in Zürich – Wipkingen unter Denkmalschutz zu stellen.
2. Es sei,die Magerwiese auf dem Grundstück an der Tièchestrasse bei Nr. 65 im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte zu belassen.

Personalhäuser bilden ein Ensemble

Die Personalhäuser bilden nicht nur in sich ein Ensemble, sondern auch in Bezug auf das Waidspital. Diese Bauten sind Zürichs einziger Repräsentant des nieder geschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation, der mit seiner fingerartigen Anordnung den Aussenraum als Gartenraum erlebbar ins Gebäude integriert. Die beauftragten Architekten Landolt, Schindler und Schütz haben damit für Zürich ein Unikat realisiert. Später wurden Spitalbauten allesamt als Hochhäuser realisiert.

Würden die Personalhäuser abgebrochen, würde die zusammen mit dem Spital erstellte Gesamtanlage mit den aufgegliederten Häusern und dem abschliessenden Ärztehaus eines wichtigen Elements beraubt.

Gut erhaltenes Chefarztgebäude soll ebenfalls abgebrochen werden

Dieses einstmals für den Chefarzt des Waidspitals errichtete Gebäude ist in einem besonders gepflegten Zustand. Bei diesem Gebäude wurde stets aller Unterhalt von der Rekursgegnerin und mit Sorgfalt erbracht. Haus und Umgebung präsentieren sich in einem tadellosen Zustand. Erst unlängst wurde die Zufahrt sogar in stilechtem Naturstein neu ausgelegt. Eine solche Baute einzureissen wäre nicht bloss eine denkmalpflegerische Sünde, sondern auch eine Verschleuderung von Steuermitteln. Das Chefarzthaus ist quasi die Spitze des ganzen Gefüges, mit Wohnräumen für die Assistenten, Männerhaus und eigenen Etagen für Krankenschwestern der I. und II. Klasse welche jeweils kongruent zu ihrem Dienstgrad in jeweils unterschiedlich ausgestatteten Räumen logiert wurden. Insoweit ist der ganze Komplex nicht nur in seiner äusseren gefälligen Gestalt ein einzigartiger Zeitzeuge, sondern vor allem auch in seiner inneren Ausstattung und Einteilung.

Kluge Konzeption beim Bau

Anlässlich eines Augenscheins wurde offenbar, von welch kluger Konzeption die Erbauer geleitet waren: Die jeweiligen Zimmer haben zwar pro Etage zusammen grosse separate Nasszellen, welche jedoch für gleichzeitigen Gebrauch mehrerer Personen so ausgelegt sind (mehrere Duschen, Bäder und WC), dass es zu keinen Kollisionen kommt. Auf jeder Etage hat es einen grossen, mit zeittypischem Holzwerk und Einrichtungen der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts ausgestatteten Gemeinschaftsraum, welchen die Bewohner von jeweils etwa einem Dutzend Zimmer nutzen können. Damit werden die von der Stadt Zürich als zu klein empfundenen Einzelzimmer stark relativiert. Die Konzeption als Individual- und Gemeinschaftsnutzung ist geradezu bahnbrechend ideal für eine integrative Wohnform, welche noch heute mustergültig ist. Deshalb erfüllen diese Zimmer gemäss der klaren Bestätigung der Stiftung für Studentisches Wohnen geradezu ideal die Voraussetzungen für die Unterbringung von Studenten. Sie hatte vor Vorinstanz belegt, dass seitens der Studentenschaften ein grosses Interesse an diesen Zimmern besteht.

Nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund für den Abriss fehlt

Bei einem Abriss eines anerkanntermassen wichtigen baugeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Zeitzeugen von grossem Wert müsste es zumindest einen nachvoll ziehbaren Rechtfertigungsgrund geben. Wenn aber schon dieser einer neutralen Prüfung nicht standhält, dann muss die Selbstbindung des Gemeinwesens Vorrang haben.

Ähnliches gilt für das berühmte „Legislaturziel“ 10’000 Wohnungen, welches ohnehin sogar nach dem eigenen Bekunden der Exekutive auch ohne den Abriss dieser Gebäude schon fast erreicht ist und somit, selbst wenn es noch eine demokratische Legitimation hätte, hier als Argument auch nichts nützt.

Mangelnde Rendite wegen Unterlassung des Unterhalts?

Es bleiben damit bloss die pekuniären Argumente, welche jedoch bei jedem Denkmalschutzobjekt genau gleich vor gebracht werden können. Keiner wird behaupten, dass das Grossmünster rentiere und dass man dort wegen der mangelnden Rentabilität doch besser Eigentumswohnungen bauen sollte. Manchmal muss man ein Argument bis zum bitteren Ende weiterdenken, damit dessen Absurdität evident wird. Auch die Erhaltung eines intakten Stadtbildes mit Grünflächen, Freiflächen und einer lockeren Stadtrandbebauung, ist ein Wert an sich, welcher zwar evtl. bei einigen Verantwortlichen erst in der nächsten oder übernächsten Generation in seiner vollen Tragweite erkannt werden wird. Könnte man heute die in der Mitte des letzten Jahrhunderts erfolge Zerstörung von vielen hochwertigen Bauzeugen des Historismus und des Jugendstils rückgängig machen, dann wäre man glücklich. Damals war einfach das Verständnis für diese Perlen der Architektur nicht vorhanden. So wie es heute aussieht, sollen die Bauten der vierziger und fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts heute dasselbe Schicksal erleiden. Die Bauten wurden nicht umsonst inventarisiert und sie sind zu schützen und sanft zu restaurieren, wo der Unterhalt in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden war. Einen vernachlässigten Unterhalt als Argument für die Schutzentlassung zu anerkennen würde bedeuten, hier eine Tür aufzustossen, welche zu fatalen Missbräuchen geradezu auffordert.

Dem Instrument „Arealüberbauung“ fallen Grünflächen zum Opfer

Die streitbetroffenen Parzellen weisen tatsächlich ein erhebliches unausgeschöpftes Nutzungspotential aus. Man baute früher einfach so, dass die Gebäude in einen Garten zu liegen kamen. Diese Gärten waren denn in der Vergangenheit auch der Tod vieler wertvoller Villen und neuerdings, seit es das Institut der Arealüberbauung gibt, auch von Gartensiedlungen des Genossenschaftsbaus in den neuen Wohnquartieren der Stadt. Hätten die streitbetroffenen Gebäude nicht einen breiten Grüngürtel zu den Gebäuden der Wibichstrasse, dann käme man auch nicht auf die Idee, die Grundstücksausnutzung zu optimieren.

Es geht also auch um die Zerstörung von Grünflächen welche der Stadt nicht mehr wertvoll erscheinen (wie dies z.B. auch bei der Villa Patumbah der Fall war). Der Park um die Personalhäuser des Waidspitals besitzt ausser der inventarisierten Magerwiese auch einen ästhetisch und ökologisch wertvollen Baumbestand, der aber nie inventarisiert wurde. Dieser halböffentliche Grünraum trägt für die Bewohner der Personalhäuser sowie für die Nachbarn ganz wesentlich zur guten Umweltqualität des Quartiers bei. Solche relativ alten Grünflächen haben eine besonders grosse biologische Vielfalt und sind eine sehr wertvolle Ressource für eine ökologische Stadtentwicklung. Leider wurde dieses Potenzial bisher von den zuständigen Behörden nicht erkannt. Die betroffenen Anwohner bedauern sehr, dass die Stadt hier nicht bereits im Vorfeld der Planung den Dialog gesucht hat und eine Mitsprache der Bevölkerung (z.B. über einen Gestaltungsplan) zurückweist.

Tiefgarage anstatt Magerwiese

Diese Magerwiese soll offenbar einer Tiefgarage für das Personal des Waidspitals weichen, wobei es nach Meinung der Rekurrenten eben faktisch überhaupt nicht möglich ist, dafür einen Ersatz mit qualitativ gleichwertigen kleinklimatischen Bedingungen zu schaffen, wie dies in Ziffer 2. des Stadtratsbeschlusses vorausgesetzt wird. Anlässlich des Augenscheins wollten mehrere Teilnehmer wissen, wo denn eine solche „Ersatzwiese“ zu liegen kommen würde, was jedoch schlichtweg nicht beantwortet werden konnte. Es erscheint rein praktisch unmöglich, eine solche Magerwiese mit gleicher Exposition und Neigung andernorts innerhalb des streitbetroffenen Grundstücks zu realisieren.

Feigenblatt für Projekt

Wenn aber eine solche Auflage gar nicht erfüllbar ist, dann dient diese bloss als Feigenblatt um das Projekt zu verwirklichen um dann später sang- und klaglos fallen gelassen zu werden. Solange die Rekursgegnerin nicht nachvollziehbar und klar sagt, wo und wie eine solche „Verschiebung“ erfolgen soll, solange muss die bestehende Wiese geschützt bleiben. Die Rekursgegnerin will den Bürgern das „Katz-im-Sack“-Prinzip gleich vermengt mit einer politischen Salamitaktik schmackhaft machen. Es soll jedoch mit offenen Karten gespielt wer den und der Bürger und die Anwohner sollen wissen, was man tatsächlich im Schilde führt.

Unterschutzstellung nur noch ein Papiertiger

Wie kann ein Objekt des Naturschutzes überhaupt als „Bauland“ erfasst sein? Wenn ein Schutzobjekt so einfach zerstört werden darf, was nützt dann eine Unterschutzstellung überhaupt noch? Ist diese einfach für eine Schönwetterperiode gültig und darf beim erstbesten Bauwunsch einfach rückgängig gemacht werden? Wenn Private den Profit über die Anliegen des Natur- und Denkmalschutzes stellen, dann ist das zwar bedauerlich, ist jedoch Bestandteil des täglichen Kampfs zwischen Gut und Böse. Wenn dies aber die öffentliche Hand auch so praktiziert, dann ist die Selbstbindung des Gemeinwesens tatsächlich zum Papiertiger verkommen, welche immer dann nichts bedeutet, wenn kurzfristige Ziele im Moment wichtiger erscheinen.

 

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