Bahnhof-WC: Reinigungspersonal ohne Kurzarbeit
Seit dem 13. März 2020 haben wir unser Bahnhof WC geschlossen, weil wir unsere Verantwortung wahrnehmen und keine Ansteckung riskieren wollen.
Demzufolge haben wir unserer beauftragten Reinigungfirma mitgeteilt, dass Sie nicht mehr reinigen darf.
Kein Recht auf Kurzarbeit
Nun erfahren wir, dass die, von uns beauftragte Reinigungsfirma keine zustimmende Bewilligung für Ihren Antrag auf Kurzarbeit bekommt. Für uns unverständlich.
Wir sollen die Last tragen
Scheinbar sei der Bund der Ansicht, dass die Reinigungsfirma Ihre vertraglichen Ansprüche gegenüber uns geltend machen soll und wir die Last tragen müssen – heisst – wir sollen bezahlen, aber gereinigt wird nicht. Skandalös!
Zu viel des Guten
Der Quartierverein Wipkingen betreibt das öffentliche Bahnhofs WC seit Jahren in eigener Regie, weil die (Bundes-) SBB es nicht mehr für notwendig befinden, ein öffentliches WC auf einem öffentlich zugänglichen Bahnhof bereit zu stellen. So unter dem Motto: “Das nächste Bahnhof WC befindet sich im Zug”.
Solidarität sieht anders aus
Was meint Ihr dazu?
Ihr seid ja wohl nicht etwa die einzigen Kunden dieser Reinigungsfirma oder schon? 😉 Wenn ihnen lauter Aufträge wegbrechen oder Kunden Verträge auflösen, dann haben sie auch ein Anrecht auf Kurzarbeit. Wegen eines einzigen Bahnhof-WCs logischerweise nicht. Braucht halt eine Bestätigung des Umfangs der Einbussen. Hat die Firma genügend Dokumente eingereicht?