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Anwaltsbüro prüft Rechtmässigkeit des Mehrzweck Streifen in Wipkingen

Der Quartierverein Wipkingen lässt prüfen, ob die Stadt Zürich den Mehrzweckstreifens auf der Nordstrasse nach Ablauf der Testphase rechtmässig belassen darf. Ein Unfall gibt Anlass zur Sorge um die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Eine Fussgängerin ist auf dem Mehrzweckstreifen in Wipkingen von einem Fahrradfahrer angefahren und zu Boden geschleudert worden. Die Frau nahm mit einem Autolenker Augenkontakt auf, worauf dieser sie zur Querung aufforderte. In der Zwischenzeit überholte ein Fahrradfahrer mit hohem Tempo das Auto und kollidierte mit der Fussgängerin. Diese und der ebenfalls gestürzte Fahrradfahrer kamen mit leichten Blessuren davon. Der Unfall ereignete sich im letzten Jahr, zeigt aber deutlich, wie gefährlich das Kreuzen ohne Fussgängerstreifen und Fussgängerschutzinsel ist. Der Quartierverein Wipkingen hat bereits im November 2023 auf die Gefahren des Mehrzweckstreifens hingewiesen und forderte vom Stadtrat mittels Petition die Fussgängerstreifen auf der Nordstrasse zurück.

Umstrittener Mehrzweckstreifen

Stadträtin Karin Rykart versprach eine rasche Antwort und lieferte sie im Mai 2024. Es habe in der Stadtverwaltung «noch kein Konsens über das weitere Vorgehen gefunden werden können» und «dass alle Varianten zurzeit nochmals geprüft werden». Während die Stadtverwaltung offenbar auch acht Monate später noch prüft, machte der Quartierverein Wipkingen rechtliche Abklärungen beim Bezirksstatthalteramt, wie die Behörde zum Handeln veranlasst werden kann, denn eigentlich hätte der Testversuch des umstrittenen Mehrzweckstreifens bereits vor bald zwei Jahren im Frühling 2023 beendet werden sollen.

Anwaltsbüro beauftragt

Das Bezirksstatthalteramt wies den Quartierverein an, die rechtlichen Abklärungen bei einem Rechtsanwalt zu klären. Eine Anwaltskanzlei wurde deshalb heute damit beauftragt, zu klären, ob im Zusammenhang mit dem Mehrzweckstreifen an der Nordstrasse die Signalisation überhaupt rechtens ist. Es stellt sich auch die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage für versuchsweise Signalisationen gibt und ob es nicht eine ordentliche Ausschreibung nach Strassengesetz braucht. Ziel des Quartiervereins ist, die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger möglichst hoch zu halten. Eine gut gemeinte Alternative ersetzt den Fussgängerstreifen nicht.

Bild: Mehrzweckstreifen Nordbrücke. Genauer Ort wo die Fussgängerin 2024 verunfallte (sie querte auf Höhe der Telefonzelle).

Gefährliches Resultat der unklaren Signalisation

Das Linksabbiegen ist zwar verboten, weil aber Fussgängerstreifen und Schutzinsel fehlen, wird rücksichtslos auch auf die Gegenfahrbahn!!! ausgewichen und links in die Rousseaustrasse abgebogen.