Verkehr

Nachtarbeiten + Verlegung Bushaltestellen auf Nordbrücke

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Um Erkenntnisse für die geplante Umgestaltung der Nordbrücke (ab 2025) zu gewinnen, erstellt die Stadt Zürich bei der Nordbrücke im Bereich Scheffel- bis Lägernstrasse einen temporären Mehrzweckstreifen. Dieser ermöglicht flächiges Queren für die zu Fuss gehenden ohne Umwege. Die Fussgängerstreifen werden aufgehoben und die Fussgängerschutzinseln neu erstellt.

Eingesandter Artikel:
Tiefbauamt der Stadt Zürich 27.5.2021 044 412 46 54; taz-kommunikation@zuerich.ch

Die Bauarbeiten beginnen am Mittwoch, 2. Juni 2021 und dauern voraussichtlich bis Ende Juli 2021. Aus verkehrs- und betriebstechnischen Gründen kann ein kleiner Teil der Arbeiten nur in den Betriebspausen der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ausgeführt werden. Aus diesem Grund ist während einigen Nächten mit Baulärm zu rechnen. Wir informieren Sie zu gegebenem Zeitpunkt über diese Nachtarbeiten.

Die Nordbrücke ist während der Bauarbeiten, wenn auch mit Einschränkun-gen, befahrbar. Die Bushaltestellen am Bahnhof Wipkingen sind provisorisch an anderen Standorten in Betrieb. Situationsplan:

Flyer Infoschreiben Mehrzweckstreifen

2 Kommentare zu “Nachtarbeiten + Verlegung Bushaltestellen auf Nordbrücke”

  1. Maria Sprachlos schrieb am:
    1. Juli 2021 um 15:33 Uhr

    Bin ich mit meiner Verwunderung über diese Aktion alleine?

    Warum wird ein solche Umgestaltung an einer solch unübersichtlichen Mehrfachkreuzung mit hoher Fahrzeug- und Fussgängerfrequenz, Café-Bestuhlung bis an den Fahrbahnrand sowie stark frequentierter Bushaltestellen durchgeführt?

    Parallel zu einem grösseren Bauvorhaben mit teilweiser Sperrung von Trottoir und Camion/Baustellenverkehr?

    Nach allem was ich bisher gesehen habe, habe ich grosse Angst um die Kinder im Quartier!

  2. Dietmar Logoz schrieb am:
    30. Juni 2021 um 01:53 Uhr

    Welches Genie hat die Idee gehabt, alle Fussgängerstreifen zu entfernen? Da bringt man Kindern erst bei, wie sie solche benutzen sollen, und dann das. Und wenn der “Streifen” mehreren Zwecken dienen soll (welchen überhaupt?) dann muss zwingend die Höchstgeschwindigkeit auf den Fahrbahnen bzw. Streifen (e-Bikes!) auf 20 km/h reduziert werden, noch besser auf 8 km/h (acht!).

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