Krimi am Fluss

krimi am fluss 2007

Bericht aus dem ZüriNord über die Lesung mit Ernst Soler




Einweihungsfest Pfarreizentrum Guthirt

Einweihungsfest Pfarreizentrum Guthirt in Wipkingen 21. bis 23. September 2007

Das Pfarreizentrum Guthirt wurde in den vergangenen anderthalb Jahren einer grundlegenden Erneuerung unterzogen. Die Vollendung der Arbeiten steht vor der Tür. Vom 21. bis 23. September 2007 wird das Einweihungsfest stattfinden, zu dem die Bevölkerung des Quartiers eingeladen ist. Entsprechend abwechslungsreich ist das Festprogramm gestaltet worden.

Einweihungsfest Pfarreizentrum Guthirt in Wipkingen

Das Pfarreizentrum Guthirt ist ein wichtiger Pfeiler des Quartierlebens in Wipkingen. Das bisherige Zentrum wurde 1961 erbaut. In die Jahre gekommen, entsprach es nicht mehr ganz den Bedürfnissen des heutigen Pfarrei- und Quartierlebens. Im Februar 2006 schloss das alte Zentrum daher mit einer fröhlichen Abschiedsfeier seine Pforten. In den bisherigen Gebäudehüllen entsteht seit da ein rundum erneuertes, teilweise sogar neu erbautes Zentrum. Seine Erstellungskosten werden sich auf fast 7 Millionen Franken belaufen. Die Eröffnung wird vom 21. bis 23. September 2007 mit einem grossen Fest stattfinden. Dass bis dahin nicht alle Erneuerungsarbeiten im Aussenbereich und beim Pfarrhaus abgeschlossen sind, kann der Festlaune kaum abträglich sein, wie ein Blick in das Programm der Einweihungsfeier lehren kann.

Das neue Zentrum

Von aussen bietet das erneuerte Zentrum dem Besucher keinen grundlegend anderen Blick. Auffallen werden vor allem der etwas verkleinerte und umgestaltete Vorplatz sowie dezente farbliche Gestaltungen der Fassaden. Beim Verbindungstrakt zwischen Pfarrhaus und Hauptgebäude ist der Platz überdacht. Der Verbindungstrakt selbst wurde neu erbaut und beherbergt seit einigen Monaten im Erdgeschoss das Pfarramt. Im Ober- und Unterschoss sind neu die Räume für die Jugendvereine untergebracht.

Kernstück des erneuerten Zentrums bildet wie bisher das Hauptgebäude mit dem grossen Saal. Mit einer neuen Raumaufteilung sowie neuer Haustechnik und neuen sanitären Einrichtungen ist es behinderengerecht umgestaltet worden. Das Foyer im Erdgeschoss bietet mehr Raum und verfügt über eine neue, kleine Küche. Räumlich umgestaltet wurde teilweise ebenso der 1. Stock, der den grossen Saal beherbergt: Die Küche wurde verlegt und erheblich vergrössert. Der Saal selbst ist erneuert und mit neuer Bühnentechnik ausgestattet worden. Zudem wurden Vereinfachungen bei Anlieferungen vorgesehen. Die im Gebrauch attraktiven und vielfältig benutzbaren Räumlichkeiten im Hauptgebäude stehen Vereinen und Privaten weiterhin zur Miete offen. Einige Rosinen aus dem Programm des Einweihungsfestes.

Ab dem 20. September wird das im Quartier aus früheren Jahren bestens bekannte “Fest-Radio” seine Sendungen aufnehmen. Am Freitagabend, 21. September, findet ein Openair-Konzert für die Quartierjugend statt. Am Samstag findet um 11.00 Uhr die Einweihungsfeier statt. Danach steht das Zentrum jedermann zur Besichtigung offen und nimmt mit einer Festwirtschaft seinen Betrieb auf. An den Firmgottesdienst mit Bischof Grab um 18.00 Uhr schliesst ein Unterhaltungsabend mit Tanz an. Am Sonntag, 23. September, kommen Musikfreunde ab 10 Uhr mit einer Messe zum Genuss, bei der Opus 48 aus Zofingen mitwirken. Um 13.30 Uhr wird für Jung und Alten Musikclownerie vom Feinsten mit thomas & lorenzo angeboten, internationalen Stars der Kleinkunst. Am Samstag und am Sonntag stehen überdies Kindernachmittage auf dem Programm.

Wer lieber sportlichen Ausgleich sucht, kommt auch nicht zu kurz: Am Sonntag findet ein Open-Fussballturnier statt, zu dem sich ad hoc gebildete Mannschaften beim Pfarramt anmelden können (Tel. 044 279 10 50; Fax 044 279 10 69).

 

 




Licht fürs Restaurant Nordbrücke

Die Liegenschaft Nordbrücke in Wipkingen hat einen neuen Besitzer. Dieser will sowohl das Haus als auch das Restaurant erhalten.

Die Renovation des Restaurant Nordbrücke verzögert sich

Artikel von Philipp Albrecht im Tagesanzeiger vom 17.8.07

Der neue Quartiertreffpunkt in Wipkingen wird aus steuerlichen Gründen in Etappen realisiert. Der neue Gastronomiebetrieb wird voraussichtlich Ende 2008 aufgenommen.

In Wipkingen fehlt ein richtiges Quartierzentrum. Vor Jahrzehnten war das der Wipkingerplatz nahe der Limmat. Mit der Zunahme des Individualverkehrs wurde der Platz jedoch mehr und mehr zum grossen Kreisel mit Tramhaltestelle. So versuchte man das Quartierzentrum auf den Röschibachplatz beim Bahnhof Wipkingen zu verschieben. Doch auch das ging schief. Heute wird der Platz von unattraktiven, brockenhausähnlichen Läden und einem grossen Matratzendiscounter geprägt. Ein Planungsfehler folgte dem nächsten.

Das markanteste Gebäude am Röschibachplatz und gleichzeitig eines der ältesten in der Umgebung ist das Restaurant Nordbrücke. Es wurde 1894 gebaut, seine Bausubstanz seither nicht mehr angerührt. Trotzdem ist es nach wie vor in einem sehrguten Zustand. Grund genug für den Bauingenieur und Retter des Alten Löwen am Rigiplatz, Urs Räbsamen, das Haus dem Be­sitzer Fred Tschanz abzukaufen. Tschanz versuchte seit Jahren, das Haus, wo sich heute noch ein Gastronomiebetrieb befin­det, loszuwerden. Er verhandelte lange mit den SBB, die es zusammen mit dem Bahnhofsgebäude daneben abreissen und einen 40-Meter-Turm bauen wollten. Doch das weckte Widerstand im Quartier.

Letzte Woche stellte Urs Räbsamen zwei Vertretern des Quartiervereins Wipkingen die detaillierten Sanierungspläne vor. Der Gastronomiebereich im Erdgeschoss soll vergrössert werden. Küche, Toiletten und die restliche Infrastruktur wie Büros und Personalräume kommen in den Keller. In den oberen zwei Stockwer­ken werden je zwei 3- und 4-Zimmer-Wohnungen gebaut. Eine fünfte Wohnung entsteht im Anbau an der Südfassade, der zusätzlich bis auf Dachhöhe aufgestockt wird.

Quartierverein ist begeistert

Die Fassade wird nur sanft renoviert. Das Gebäude soll weiterhin als das quartierbekannte Restaurant Nordbrücke erkennbar sein. «Das Haus wird lediglich et­was mächtiger. Es erhält durch den Anbau etwas mehr Gewicht», sagt der Bauinge­nieur, der mit vier interessierten Pächtern im Gespräch ist. Einer davon bringe laut Räbsamen besonders viel Erfahrung aus dem Gastronomiebereich mit. Sein Vor­schlag: Der Schankbereich zum Röschibachplatz hin soll bestehen bleiben. Auf der hinteren Seite des Hauses, die einst als Küchengarten genutzt wurde und heute ein ungenutzter Kiesplatz ist, würde ein Gartenrestaurantbereich entstehen. «Der mögliche Pächter möchte keine einfache Quartierbeiz machen», ergänzt Räbsamen und stellt damit einen Gastronomiebetrieb in Aussicht, der Leute aus der ganzen Stadt anziehen soll. Seine Mitarbei­terin, Daniela Gehlich, betont die Wichtigkeit des Gebäudes und des Platzes für Wipkingen: «Das ist eines der ältes­ten Gebäude des Quar­tiers, und wir wollen es ein bisschen heraus­putzen, damit es auf dem Röschibachplatz ein zentraler Blickfang wird.»

Beni Weder, Präsident des Quartier­vereins Wipkingen, ist vom Projekt begeistert: «Fürs Quartier wäre das eine Erlösung. Wipkingen hat sonst keinen Quartiertreffpunkt.» Er glaubt, dass dadurch besonders junge Leute angezogen würden. Auch was die konkrete Umsetzung der Pläne angeht, zeigt Weder Zuversicht: «Herr Räbsamen hat mit dem Alten Löwen ja bewiesen, dass er das kann.»

Etappierung wegen «Dumont-Praxis»

Bis das Haus aber vollständig renoviert sein wird, dauert es mindestens fünf Jahre. Schuld ist laut Räbsamen die so genannte «Dumont-Praxis», die der Kanton Zürich seit etwas mehr als einem Jahr auf Geheiss des Bundesgerichts anwen­det. Sie schreibt vor, dass ein Haus mindes­tens fünf Jahre im Besitz eines Käufers sein muss, bis er die Investitions­kosten von den Steuern abziehen kann. Damit soll verhindert werden, dass Investoren stark renovationsbedürftige Liegenschaften billig kaufen, sofort renovieren und die Kosten dafür bei den Steuern abziehen. Der steuerliche Vorteil gegenüber Käufern, die gut erhaltene Lie- genschaften zu einem höheren Preis kaufen, soll so verhindert werden.

Räbsamen, der rund 2,5 Millionen Fran­ken in die Renovation investieren will, müsste nach eigenen Angaben etwa eine Million Franken an Steuern bezahlen, würde er – wie ursprünglich geplant – die Renovation innerhalb eines halben Jahres durchführen. «Das verzögert das Ganze leider ein wenig, weil ich das Geld nicht zweifach investieren kann», erklärt Räbsa­men. Er wird nun etappenweise vorgehen müssen. «Zuerst machen wir Fassade und Dach und in einer zweiten Etappe das Restaurant.» Das neue Restaurant Nordbrücke könne daher nicht wie geplant im Juli, sondern frühestens im Dezember 2008 eröffnet werden. Und die Wohnungen wer­den nicht vor 2011 fertig sein.

Für die Quartierbewohner wird das jedoch kaum Auswirkungen haben, sofern sie sich nicht für eine der Wohnungen interessieren. «Die äussere Erscheinung wird in einem Jahr erneuert sein, obwohl das Gebäude faktisch noch nicht renoviert ist», sagt Räbsamen und sieht dafür Vorteile für die Randständigen, die im Moment noch die einzelnen Zimmer in den oberen Stockwerken bewohnen: «Die sind ja vielleicht ganz froh, wenn sie noch eine Weile bleiben können. Nachher werden sie Mühe haben, eine neue Bleibe zu finden.»




Personalhäuser zum Abbruch frei

Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Demnach sind die Personalhäuser des Waidspitals nicht schutzwürdig.

Kommentar der Rekurrenten:

Die Begründung des Gerichtes ist unerwartet schroff. Man hat sich Vieles einfallen lassen, um die Klage sowohl formell als auch inhaltlich komplett abzuweisen. Das Argument, dass man sowieso eine zweite Häuserzeile einbauen könne und der Verweis auf den noch offenen Rechtsweg nach Projektbeginn sowie die Abweisung der Klageberechtigunmg für alle Privatkläger (nachdem die erste Instanz diese bestätigt hatte!) ist perfid. Beide Instanzen haben sich damit als extrem einseitig baufreundlich gezeigt und sie überlassen Fragen der Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt der Politik. Dies ist sehr bedauerlich.

Ein Weiterziehen der Klage an das Bundesgericht macht keinen Sinn, da dort nur noch Formfehler abgeklärt werden. Im vorliegenden Fall bieten sich da keine Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg. Der Heimatschutz hat sich deshalb entschlossen, hier nicht weiterzumachen.

 

Personalhäuser zum Abbruch frei

Tagesanzeiger vom 16.8.07
Martin Huber

Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes abgewiesen. Demnach sind die Personalhäuser des Waidspitals nicht schutzwürdig. Der Stadtrat entliess im März 2006 die Personalhäuser des Waidspitals an der Tiechestrasse aus dem Inventar der Schutzobjekte. Das Areal ist etwa 440′ Meter lang und im Durchschnitt 40 Meter breit. Darauf sind mit einer Arealüberbau-ung etwa 100 grosse Wohnungen möglich. Über zwei Drittel des Geländes sollen von einer Baugenossenschaft überbaut werden; 5000 Quadratmeter des städtischen Bodens werden verkauft für Eigentumswohnungen – «angesichts der attraktiven Aussichtslage», wie der Stadtrat auf eine Anfrage von Walter Angst (AL) schrieb.

Der Zürcher Heimatschutz und sechs Anwohner wehrten sich gegen das Projekt, moralisch unterstützt vom Quartierverein Wipkingen. Sie wollten einerseits die Grünflächen erhalten, anderseits die Personalhäuser aus den Jahren 1953 bis 1957, da diese Zürichs einzige Repräsentanten des niedergeschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation seien. Zurzeit ist die Mehrheit der 260 Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad an Studierende vermietet.

Renovation «unzumutbar»

Doch die kantonale Baurekurskommission und jüngst auch das Verwaltungsgericht lehnten die Einsprachen ab. Das Gericht meint, die «schlicht und schmucklos» wirkenden Bauten seien keine herausragenden Vertreter der in Zürich zahlreich vorhandenen Bauten der Nachkriegsarchitektur.

Deshalb könne der Stadt nicht zugemutet werden, mit einer aufwändigen Renovation Wohnflächen bereit zu stellen, die nur für Studenten interessant wären. Die Häuser komplett mit zeitgemäs-sen Wohnungen auszubauen, würde wiederum die innere Struktur zerstören, die noch am ehesten schutzwürdig wäre.

Der Stadtrat will nach Erledigung der Einsprachen einen Wettbewerb für die Neubauten durchführen. Der Gemeinderat hat sich aber bereits eingemischt und vor einem Jahr mit 63:56 ein AL-Postulat überwiesen, das die Renovation der Personalhäuser und den Verzicht auf Eigentumswohnungen verlangt, (jr)

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9. Juni 2007

Der Kantonale Heimatschutz rekurriert vor Verwaltungsgericht gegen die Entlassung der Personalhäuser des Waidspitals aus dem Denkmalsschutz.

Der Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich für die Erhaltung der seinerzeit im Ensemble mit dem Waidspital geplanten und gebauten Personalhäuser und die Aufhebung des Naturschutzes für die grosse angrenzende Magerwiese. Die Stadt Zürich plant die ehemaligen Personalhäuser des Waidspitals abzureissen, die Familiengärten aufzuheben und die ans Gelände anstossende Magerwiese mit einer Arealüberbauung im grossem Stile zu überbauen.

Was ist geschehen

Am 8. März 2006 entlässt der Stadtrat von Zürich die Personalhäuser des Waidspitals , Tiechestrasse 43, 47 bis 61 aus dem Denkmalschutz. Er verzichtet auf Unterschutzstellung und entlässt sie aus dem Inventar. Am gleichen Tag entlässt Grün Stadt Zürich die „1500 m2 grosse, gut besonnte Magerwiese von nicht unerheblicher ökologischer Bedeutung“ aus dem Naturschutz mit der Begründung „Die geplante Überbauung entspricht dem Legislaturziel «10 000 Wohnungen in 10 Jahren» und ist von öffentlichem Interesse“.

Der kantonale Heimatschutz und sechs Anwohner wehren sich

Sie stellen die Anträge:

„1. Es seien, die Gebäude an der Tièchestrasse 43, 47 bis 61 in Zürich – Wipkingen unter Denkmalschutz zu stellen.
2. Es sei,die Magerwiese auf dem Grundstück an der Tièchestrasse bei Nr. 65 im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte zu belassen.

Personalhäuser bilden ein Ensemble

Die Personalhäuser bilden nicht nur in sich ein Ensemble, sondern auch in Bezug auf das Waidspital. Diese Bauten sind Zürichs einziger Repräsentant des nieder geschossigen Spitalbaus mit horizontaler Organisation, der mit seiner fingerartigen Anordnung den Aussenraum als Gartenraum erlebbar ins Gebäude integriert. Die beauftragten Architekten Landolt, Schindler und Schütz haben damit für Zürich ein Unikat realisiert. Später wurden Spitalbauten allesamt als Hochhäuser realisiert.

Würden die Personalhäuser abgebrochen, würde die zusammen mit dem Spital erstellte Gesamtanlage mit den aufgegliederten Häusern und dem abschliessenden Ärztehaus eines wichtigen Elements beraubt.

Gut erhaltenes Chefarztgebäude soll ebenfalls abgebrochen werden

Dieses einstmals für den Chefarzt des Waidspitals errichtete Gebäude ist in einem besonders gepflegten Zustand. Bei diesem Gebäude wurde stets aller Unterhalt von der Rekursgegnerin und mit Sorgfalt erbracht. Haus und Umgebung präsentieren sich in einem tadellosen Zustand. Erst unlängst wurde die Zufahrt sogar in stilechtem Naturstein neu ausgelegt. Eine solche Baute einzureissen wäre nicht bloss eine denkmalpflegerische Sünde, sondern auch eine Verschleuderung von Steuermitteln. Das Chefarzthaus ist quasi die Spitze des ganzen Gefüges, mit Wohnräumen für die Assistenten, Männerhaus und eigenen Etagen für Krankenschwestern der I. und II. Klasse welche jeweils kongruent zu ihrem Dienstgrad in jeweils unterschiedlich ausgestatteten Räumen logiert wurden. Insoweit ist der ganze Komplex nicht nur in seiner äusseren gefälligen Gestalt ein einzigartiger Zeitzeuge, sondern vor allem auch in seiner inneren Ausstattung und Einteilung.

Kluge Konzeption beim Bau

Anlässlich eines Augenscheins wurde offenbar, von welch kluger Konzeption die Erbauer geleitet waren: Die jeweiligen Zimmer haben zwar pro Etage zusammen grosse separate Nasszellen, welche jedoch für gleichzeitigen Gebrauch mehrerer Personen so ausgelegt sind (mehrere Duschen, Bäder und WC), dass es zu keinen Kollisionen kommt. Auf jeder Etage hat es einen grossen, mit zeittypischem Holzwerk und Einrichtungen der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts ausgestatteten Gemeinschaftsraum, welchen die Bewohner von jeweils etwa einem Dutzend Zimmer nutzen können. Damit werden die von der Stadt Zürich als zu klein empfundenen Einzelzimmer stark relativiert. Die Konzeption als Individual- und Gemeinschaftsnutzung ist geradezu bahnbrechend ideal für eine integrative Wohnform, welche noch heute mustergültig ist. Deshalb erfüllen diese Zimmer gemäss der klaren Bestätigung der Stiftung für Studentisches Wohnen geradezu ideal die Voraussetzungen für die Unterbringung von Studenten. Sie hatte vor Vorinstanz belegt, dass seitens der Studentenschaften ein grosses Interesse an diesen Zimmern besteht.

Nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund für den Abriss fehlt

Bei einem Abriss eines anerkanntermassen wichtigen baugeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Zeitzeugen von grossem Wert müsste es zumindest einen nachvoll ziehbaren Rechtfertigungsgrund geben. Wenn aber schon dieser einer neutralen Prüfung nicht standhält, dann muss die Selbstbindung des Gemeinwesens Vorrang haben.

Ähnliches gilt für das berühmte „Legislaturziel“ 10’000 Wohnungen, welches ohnehin sogar nach dem eigenen Bekunden der Exekutive auch ohne den Abriss dieser Gebäude schon fast erreicht ist und somit, selbst wenn es noch eine demokratische Legitimation hätte, hier als Argument auch nichts nützt.

Mangelnde Rendite wegen Unterlassung des Unterhalts?

Es bleiben damit bloss die pekuniären Argumente, welche jedoch bei jedem Denkmalschutzobjekt genau gleich vor gebracht werden können. Keiner wird behaupten, dass das Grossmünster rentiere und dass man dort wegen der mangelnden Rentabilität doch besser Eigentumswohnungen bauen sollte. Manchmal muss man ein Argument bis zum bitteren Ende weiterdenken, damit dessen Absurdität evident wird. Auch die Erhaltung eines intakten Stadtbildes mit Grünflächen, Freiflächen und einer lockeren Stadtrandbebauung, ist ein Wert an sich, welcher zwar evtl. bei einigen Verantwortlichen erst in der nächsten oder übernächsten Generation in seiner vollen Tragweite erkannt werden wird. Könnte man heute die in der Mitte des letzten Jahrhunderts erfolge Zerstörung von vielen hochwertigen Bauzeugen des Historismus und des Jugendstils rückgängig machen, dann wäre man glücklich. Damals war einfach das Verständnis für diese Perlen der Architektur nicht vorhanden. So wie es heute aussieht, sollen die Bauten der vierziger und fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts heute dasselbe Schicksal erleiden. Die Bauten wurden nicht umsonst inventarisiert und sie sind zu schützen und sanft zu restaurieren, wo der Unterhalt in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden war. Einen vernachlässigten Unterhalt als Argument für die Schutzentlassung zu anerkennen würde bedeuten, hier eine Tür aufzustossen, welche zu fatalen Missbräuchen geradezu auffordert.

Dem Instrument „Arealüberbauung“ fallen Grünflächen zum Opfer

Die streitbetroffenen Parzellen weisen tatsächlich ein erhebliches unausgeschöpftes Nutzungspotential aus. Man baute früher einfach so, dass die Gebäude in einen Garten zu liegen kamen. Diese Gärten waren denn in der Vergangenheit auch der Tod vieler wertvoller Villen und neuerdings, seit es das Institut der Arealüberbauung gibt, auch von Gartensiedlungen des Genossenschaftsbaus in den neuen Wohnquartieren der Stadt. Hätten die streitbetroffenen Gebäude nicht einen breiten Grüngürtel zu den Gebäuden der Wibichstrasse, dann käme man auch nicht auf die Idee, die Grundstücksausnutzung zu optimieren.

Es geht also auch um die Zerstörung von Grünflächen welche der Stadt nicht mehr wertvoll erscheinen (wie dies z.B. auch bei der Villa Patumbah der Fall war). Der Park um die Personalhäuser des Waidspitals besitzt ausser der inventarisierten Magerwiese auch einen ästhetisch und ökologisch wertvollen Baumbestand, der aber nie inventarisiert wurde. Dieser halböffentliche Grünraum trägt für die Bewohner der Personalhäuser sowie für die Nachbarn ganz wesentlich zur guten Umweltqualität des Quartiers bei. Solche relativ alten Grünflächen haben eine besonders grosse biologische Vielfalt und sind eine sehr wertvolle Ressource für eine ökologische Stadtentwicklung. Leider wurde dieses Potenzial bisher von den zuständigen Behörden nicht erkannt. Die betroffenen Anwohner bedauern sehr, dass die Stadt hier nicht bereits im Vorfeld der Planung den Dialog gesucht hat und eine Mitsprache der Bevölkerung (z.B. über einen Gestaltungsplan) zurückweist.

Tiefgarage anstatt Magerwiese

Diese Magerwiese soll offenbar einer Tiefgarage für das Personal des Waidspitals weichen, wobei es nach Meinung der Rekurrenten eben faktisch überhaupt nicht möglich ist, dafür einen Ersatz mit qualitativ gleichwertigen kleinklimatischen Bedingungen zu schaffen, wie dies in Ziffer 2. des Stadtratsbeschlusses vorausgesetzt wird. Anlässlich des Augenscheins wollten mehrere Teilnehmer wissen, wo denn eine solche „Ersatzwiese“ zu liegen kommen würde, was jedoch schlichtweg nicht beantwortet werden konnte. Es erscheint rein praktisch unmöglich, eine solche Magerwiese mit gleicher Exposition und Neigung andernorts innerhalb des streitbetroffenen Grundstücks zu realisieren.

Feigenblatt für Projekt

Wenn aber eine solche Auflage gar nicht erfüllbar ist, dann dient diese bloss als Feigenblatt um das Projekt zu verwirklichen um dann später sang- und klaglos fallen gelassen zu werden. Solange die Rekursgegnerin nicht nachvollziehbar und klar sagt, wo und wie eine solche „Verschiebung“ erfolgen soll, solange muss die bestehende Wiese geschützt bleiben. Die Rekursgegnerin will den Bürgern das „Katz-im-Sack“-Prinzip gleich vermengt mit einer politischen Salamitaktik schmackhaft machen. Es soll jedoch mit offenen Karten gespielt wer den und der Bürger und die Anwohner sollen wissen, was man tatsächlich im Schilde führt.

Unterschutzstellung nur noch ein Papiertiger

Wie kann ein Objekt des Naturschutzes überhaupt als „Bauland“ erfasst sein? Wenn ein Schutzobjekt so einfach zerstört werden darf, was nützt dann eine Unterschutzstellung überhaupt noch? Ist diese einfach für eine Schönwetterperiode gültig und darf beim erstbesten Bauwunsch einfach rückgängig gemacht werden? Wenn Private den Profit über die Anliegen des Natur- und Denkmalschutzes stellen, dann ist das zwar bedauerlich, ist jedoch Bestandteil des täglichen Kampfs zwischen Gut und Böse. Wenn dies aber die öffentliche Hand auch so praktiziert, dann ist die Selbstbindung des Gemeinwesens tatsächlich zum Papiertiger verkommen, welche immer dann nichts bedeutet, wenn kurzfristige Ziele im Moment wichtiger erscheinen.

 




2. Etappe Wipkingerpark

Mit dem Bau der Uferpromenade und der Neugestaltung des GZ-Areals ist die Gestaltung des Wipkingerparks noch nicht fertig. Ein Interview mit Ulrich Ammann, Landschaftsarchitekt und in dieser Funktion bei Grün Stadt Zürich tätig. Er ist verantwortlicher Projektleiter für den Bau des Wipkingerparks.

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Das Parkkonzept beinhaltete von Anfang an eine durchgehende grüne Zone entlang der Limmat. Damit das möglich wird, muss nun das Tiergehege des Kinderbauern-hofs und mit ihm die Einfahrt zum GZ weiter nach hinten verschoben werden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Eingangsportal von der Breitensteinstrasse her. Es soll markant aufgewertet werden.

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Ärger: Zebrastreifen wurde entfernt

Die Stadt hat in Wipkingen einen Zebrastreifen in der Nähe eines neuen Kindergartens aufgelöst. Eltern und Quartierbewohner kritisieren die Praxis.

Der Quartierverein hat einen Antrag zur Wiedereinzeichnung der ehemaligen Fussgängerstreifen an der Wunderli-Lehenstrasse gestellt. Die Stadt hat geantwortet.

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Ärger: Zebrastreifen wurde entfernt

Die Stadt hat in Wipkingen einen Zebrastreifen in der Nähe eines neuen Kindergartens aufgelöst. Eltern und Quartierbewohner kritisieren die Praxis.

Von Monica Müller, Tagesanzeiger 10.8.07

Nach den Sommerferien werden viele Kinder in Wipkingen neu in den Kindergarten am Waidfussweg gehen. Auf dem Weg dorthin müssen sie die Wunderli-und die Lehenstrasse überqueren. Der ursprünglich dort platzierte Fussgängerstreifen wurde nach der Sanierung des Belags nicht erneuert. Quartiervereinspräsident Beni Weder ist erstaunt über die Erklärung der Stadt: Es sei die generelle Praxis, in den 3oer-Zonen keine Zebrastreifen mehr anzubringen.

Diese Praxis ist gesetzlich begründet: In der schweizweiten Verordnung über Tempo-30-Zonen von 2001 steht: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig.» Heiko Ciceri, Kommunikationschef der Dienstabteilung Verkehr, erklärt die Regelung damit, dass sich dank der Temporeduktion die Sicherheit erhöhe. Ein Autofahrer müsse in einer Tempo-30-Zone ohne Zebrastreifen jederzeit mit ei­nem Passanten rechnen. «Ein Zebrastreifen kann falsche Sicherheit vermitteln.»

Der Verordnung und der Sichtweise der Stadt liegen Fakten zu Grunde. So belegen Studien einerseits, dass die Autofahrer Fussgängerstreifen umso weniger akzep­tieren, je mehr es davon gibt. Andererseits zeigen Studien auch, dass Passanten Ze­brastreifen in der Tempo-30-Zone wenig nutzen und die Strasse irgendwo überqueren. Zudem geht aus Unfallstatistiken hervor, dass die Hälfte aller Verkehrsunfälle, an’ denen Passanten beteiligt sind, auf Fussgängerstreifen geschehen: 2006 verunfallten in der Stadt 100 Menschen auf Zebrastreifen, 2005 waren es 91.

Handzeichen seit 1994 abgeschafft Heisst das, dass der Zebrastreifen gescheitert ist? Ciceri verneint. Erstens müsse man zwischen geregelten Fussgängerstreifen – solchen mit Ampeln – und ungeregelten – solchen ohne – unterscheiden. Erstere seien ein Erfolg. Bei Letzteren seien die Lage und Verkehrssituation ausschlaggebend. Laut Ciceri verlassen sich viele Passanten auf ihren Vortritt auf dem Fussgängerstreifen und sind dabei gele- gentlich zu wenig aufmerksam. Bis 1994 lernten Kindergärtner, dass sie vor einem Zebrastreifen per Handzeichen zum Ausdruck bringen mussten, dass sie diesen überqueren wollten. Seit dies nicht mehr Pflicht ist, ist es für Autofahrer schwieriger geworden, die Absichten von Passanten richtig zu interpretieren.

Das Verbot von Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone räumt auch Ausnahmen bei Schulen und Heimen ein. Vorausgesetzt, der Ort wird von Fahrzeugen und Kindern stark frequentiert. Im Fall der Wunderli- und der Lehenstrasse in Wipkingen raten die Experten aber von einem Zebrastreifen ab. Würden die Kinder an diesem relativ übersichtlichen Ort ohne die nötige Vorsicht über den Fussgängerstreifen eilen, wäre die Gefahr wohl grösser.

Inge Mathis, Wipkingerin und dreifache Mutter, findet die Position der Stadt unglaubwürdig: «Warum macht man überhaupt noch Zebrastreifen, wenn man auf diese Weise argumentiert?» Die wenigsten Autofahrer würden sich im Quartier an die Tempolimite 30 halten. Und gerade Kinder müsste man an Zebrastreifen gewöhnen.

Im Oktober wird einer der zwölf Verkehrsinstruktoren die Kindergärtner am Waidfussweg besuchen und mit ihnen üben, die Strassen sicher zu überqueren. «Das Ziel ist es, dass kein Kind unkontrolliert auf die Strasse rennt», sagt Instruktor Hans Meier. Ob mit oder ohne Fussgängerstreifen, die Kinder müssten lernen, immer am jedem Randstein zu halten, den Verkehr zu beobachten und dann die freie Strasse zu passieren. Wichtig sei, dass Eltern dies mit ihren Kindern übten.

Hier setzt die Kritik von Quartiervereinspräsident Weder an: Die Verkehrsregelung in der Tempo-30-Zone sei der Öffentlichkeit bis anhin nicht kommuniziert worden, und es herrsche eine allgemeine Verwirrung. «Nur wenn Eltern Bescheid wissen, können sie ihre Kinder auch richtig auf den Strassenverkehr vorbereiten.»

Wer hat Vortritt?

In der Tempo-30- wie auch in der Tempo-50-Zone haben die Autofahrer Vortritt. In der Begegnungszone (Signal zeigt Haus, Auto, Passant und rennendes Kind) und in der Fussgängerzone gilt der Vortritt den Passanten. Auf dem Zebrastreifen haben die Passanten immer Vortritt, (mom)

 




Kino am Röschibachplatz

Am Freitag 24. August 2007 und am Samstag 25. August findet wiederum das Kino am Röschibachplatz statt.

Zum zehnjährigen Jubiläum werden die Filme
Chat noir Chat blanc, 1998 Frankreich/Jugoslawien
Regie: Emir Kusturicas, 135 Min.
und
Good bye Lenin, 2003 Deutschland
Regie: Wolfgang Becker, 121 Min. gezeigt.

Live Musik ab 19:00 Uhr, Film ab 21:00
Verführbar: Seit Jahren für die Verpflegung zuständig, seit Jahren ein bewährtes Team, das den Kinoabend perfekt umschwingt und beschwingt.

Der Quartierverein unterstützt diese Veranstaltung.




Max Welti gestorben

Max Welti ist am 9. August 2007 im Alter von 64 Jahren verstorben

Dankbar werden wir uns an sein liebevolles und fürsorgliches Wesen erinnnern.

Wir sind sehr traurig.

Quartierverein Wipkingen
IG Bahnhof Wipkingen
Bahnhofreisebüro Wipkingen AG

Wir werden den Gründer des Bahnhofreisebüros Wipkingen, Max Welti, der unseren Bahnhof über viele Jahre als lebendigen Ort erhalten hat, mit einem ihm gebührenden Nachruf ehren.




Kunstfluss07 zu Gast an der flussssbar

Eine Ein-Abend-Ausstellungsreihe in der Badeanstalt Unterer Letten

7. /14. /21. /28. August 2007

Jeden Dienstagabend im August zeigt Kunstfluss in der Badi Unterer Letten das Werk einer jungen Künstlerin, eines jungen Künstlers. Die drei Künstlerinnen, Selina Müller, Mirjam Weniger und Sarah Burger sowie der Tonkünstler Marco Teufen stellen sich und ihr Projekt an je einem Abend vor.

Unterstützt vom Quartierverein Wipkingen




Filmfluss

Filmfluss öffnet seine Tore am Mittwoch 11. Juli 2007 bis zum 29. Juli 2007

In der Badi Unterer Letten gibts jeweils am Mittwoch bis Sonntag Abend eine filmische Trouvaille zu entdecken.

MI 11.07.2007 THE SYRIAN BRIDE
DO 12.07.2007 THE STATION AGENT
FR 13.07.2007 CALENDER GIRLS
SA 14.07.2007 BENNY & JOON
SO 15.07.2007 RECONSTRUCTION
MI 18.07.2007 THE SHIPPING NEWS
DO 19.07.2007 BARFUSS
FR 20.07.2007 LANTANA
SA 21.07.2007 EVERYTHING IS ILLUMINATED
SO 22.07.2007 BOMBON – EL PERRO
MI 25.07.2007 SOLINO
DO 26.07.2007 LA TIGRE E LA NEVE
FR 27.07.2007 THE TERMINAL
SA 28.07.2007 VITUS
SO 29.07.2007 TRAIN DE VIE

 




Landenbergfest 8./9. Juni 2007

Freitag 8. Juni Festbetrieb von 17:00 bis 24 Uhr mit:

Los Yukas (Musik)
Feuershow Los del Fuego 22:30 bis 23:00 Uhr

Samstag 9. Juni Festbetrieb von 14:00 bis 02:00 Uhr mit:

Kinder- und Jugendprogramm:
Flohmarkt, Harassenklettern, Street-Basket-Turnier, Schminken, Blasio
Taktlos (Acapella) 20:00 bis 20:20
Los Bandidos 21:00
Mighty Blues Monsters 22:00

Der Quartierverein Wipkingen unterstützt das Landenbergfest mit einer Defizitgarantie