Findlinge und andere Spitzfindigkeiten

Seit ein paar Wochen dürfen wir uns über das Phänomen «Findlinge» an der Bahnhofstrasse amüsieren, mokieren… und angesichts der Prinzipienreiterei im Stadtrat auch ärgern. Bei allem Leerlauf – es ist gut, dass die Geschichte mit den Findlingen endlich breitflächig offenbart, wie in der Stadt Zürich bürokratisiert wird: Unnachgiebig, teuer und umständlich.

Im Quartierverein bekommen wir das immer wieder zu spüren. So bekamen wir im August bereits die Anmeldungsformulare für den Weihnachtsbaum am Röschibachplatz – na ja, es ist ja schön wenn alles so schön zeitig ist – aber neu sollten wir «nur Fr. 49.00» für die Bewilligung zahlen, die bisher immer kostenlos war.

Das liess sich der Chef aller Quartiervereinspräsidenten, Helmuth Werner, nicht gefallen. Er sprach beim Stadtrat vor, und die Gebührenpfllicht wurde wieder zurückgezogen. So weit, so gut.

Aber jetzt kam in den letzten Tagen wieder ein Anruf von einer Amtsstelle, wo denn nun das Formular sei. Auf meine Antwort, wir hätten es bereits im August retourniert, meinte die Sachbearbeiterin, der Zettel sei wohl im Stadthaus verschwunden – ob ich es nicht nochmals schicken könnte?

«Ich könnte schon, wenn ich das Formular noch hätte», meinte ich ungeduldig, da auf der anderen Leitung ein Kunde wartete. «Die Gebühr müssen Sie ja nicht mehr bezahlen, aber den Zettel bräuchte ich trotzdem noch…» Wir kamen schliesslich überein, dass sie mir faxt und ich ihr zurückfaxe… usw.

Dieses Szenario muss die arme Sachbearbeiterin (bezahlt) schlimmstenfalls bei allen Quartiervereinen wiederholen, und 25 Quartiervereinspräsidenten (unbezahlt) sind wohl oder übel damit beschäftigt. Ich weiss nicht, wie viele Milizstunden (inkl. Gebühren- und Zetteldiskussionen) dabei draufgehen, aber mit der knappen Ressource «Freiwilligenarbeit» wird scheinbar recht sorglos verfahren.

Aber nun zu den schönen Seiten des Lebens: Am 27. November ist Weihnachtsmarkt am Röschibachplatz. Erstmals können Sie bis 20 Uhr einkaufen: Adventskränze, Geschenke, Bastelarbeiten und vieles mehr. Am Stand des Quartiervereins gibt es gratis Glühwein – ganz ohne Antragsformular. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ursula Wild
Präsidentin Quartierverein Wipkingen




Velowegoffensive des QV

Während des letzten Sommers hat der QV die Velowegsituation in Wipkingen analysiert und dabei 31 heikle Punkte entdeckt. Ein erstes Gespräch mit dem Velobeauftragten der Stadt Zürich hat folgendes gezeigt:

  •  Ein Teil der gewünschten Wege kann nicht für Velos geöffnet werden, da sie zu schmal und/oder zu steil sind.
  • Verschiedene Aufhebungen von Fahrverboten gegen die Einbahn haben gute Chancen auf eine Umsetzung. Die entsprechenden Strassenabschnitte befinden sich alle in Tempo-30-Zonen und könnten in Begegnungszonen umgewandelt werden. So wäre auch ein Gegenverkehr mit Velos in Einbahnbereichen möglich.

Das weitere Vorgehen: Derzeit sind einige Punkte noch beim Velobeauftragten in Bearbeitung. Danach wird der QV das Gespräch mit der Dienstabteilung Verkehr und dem Tiefbauamt suchen.

Was bisher geschah:

 

nordstrasse

Anliegen Quartierverein:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Nordstrasse – bauliche Massnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs:

Antwort Stadt: Die vorhandenen Daten (allerdings aus den Jahren 2001 – 2003) lassen nicht auf eine Raserstrecke (einzelne ‘Ausreisser’ sind immer vorhanden) schliessen. An einer Referenzmessung über eine Woche hinweg (ohne Toleranzabzug) ergab die Werte V85= 56 km/h, resp. 55 km/h. Bei drei ‘scharfen’ Kontrollen wurden Übertretungsquoten von 3,26%, 11,34% und 4,17% festgestellt. Dies alles sind keine alarmierenden Zahlen. Auf Strassen mit Busverkehr lassen sich keine gestalterischen oder baulichen Massnahmen einführen, die eine geschwindigkeitssenkende Auswirkung auf den motorisierten Individualverkehr hätten. Die Stadtpolizei nimmt im Rahmen des Möglichen Geschwindigkeitskontrollen vor.

 

nuerenbergweg

Anliegen Quartierverein:

Gefahrenpunkt Einmündung Nürenbergweg und Imfeldstrasse in die Rousseaustrasse

Velowegklein

Antwort Stadt: Diese beiden Punkte sind auch ein Thema in der Kreisschulpflege (KSP) Waidberg. Bei der Einmündung des Nürenbergweges sind wir bei der Baugenossenschaft Letten vorstellig geworden. Hecke und Mauer befinden sich auf Privatgrund. Um den Übergang zu verkürzen, wurde ja auf der gegenüberliegenden Seite eine Trottoirnase gebaut. Bezüglich Imfeldstrasse erging am 21.12.04 ein (weiterer) Brief an die KSP Waidberg, in dem der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements bestätigt, dass eine Anpassung der Oberflächengestaltung nur im Zusammenhang mit dem anstehenden Kanalisationsprojekt in der Rousseaustrasse in Betracht gezogen werden kann.

fussgaenger

 

 

kornhausstrasse

Anliegen Quartierverein:

Fussgängerstreifen Kreuzung Korhaus-/Nordstrasse

F2klein

Antwort Stadt: Es würde auch in unserem Interesse liegen, den Knoten kompakter zu gestalten. Bei der heutigen Situation kann aber eine Verschiebung des nördlichen Fussgängerstreifens über die Kornhausstrasse zum Knoten hin nicht in Erwägung gezogen werden, da er viel länger werden würde als der bestehende. Dies hätte einen relativ grossen Leistungsverlust (bedingt durch die längeren Räumzeiten) auf der ganzen Verzweigung zur Folge. Ein Umbau des ganzen Knotens muss aber von den Fachleuten des Tiefbauamtes geprüft werden und könnte erfahrungsgemäss nur zusammen mit grösseren Werkleitungsbauten erfolgen.

 

nordstrasse

Anliegen Quartierverein:

Radstreifen in der Nordstrasse

G-Aklein

Die Führung von Radstreifen auf dem Trottoir gibt immer wieder zu Diskussionen anlass. Einerseits wird damit unbestrittenermassen die Sicherheit für den leichten Zweiradverkehr erhöht (vor allem für die weniger geübten Fahrradfahrenden), andererseits ist es oftmals ein Sicherheitsverlust für die Zufussgehenden. Selbst unter Fachleuten gehen hier die Meinungen (gezwungenermassen) auseinander, ist doch schlussendlich das Verhalten der einzelnen Benützenden ausschlaggebend. Zur Zeit werden die Velomassnahmen 2006 (Förderungskatalog) bearbeitet. Ich werde die Situation bei dieser Gelegenheit nochmals einbringen.

 

okenstrasseklein

Anliegen Quartierverein:

Einbezug Okenstrasse in Zone Tempo 30

Bei der Ausschreibung der Tempo-30-Zonen wurde das Gebiet zwischen Rousseau- und Nordstrasse nicht berücksichtigt, weil die entsprechenden Strassenzüge die damaligen Anforderungen nicht erfüllten. Gemäss den neuen Weisungen können nun auch einzelne Strassen als Tempo-30-Zone ausgeschieden werden. Sollte ein entsprechender Antrag eingehen (nach Möglichkeit nicht nur Wunsch einer Einzelperson) werden wir die Sache prüfen. Dabei dürfte abe rklar sein, dass es sinnvoll wäre, alle Strassen zwischen Rousseau- und Nordstrasse einzubeziehen.

 

gebiet8    gebiet9

Anliegen Quartierverein:

Zone Tempo 30

Einige Strassen konnten bei der Einführung der “Tempo 30”-Zonen in Wipkingen noch nicht berücksichtigt wurden. Betroffen sind die Abschnitte der Letten-, Imfeld- und Okenstrasse zwischen der Rousseau- und der Nordstrasse (siehe Plan). Der Quartierverein wird sich diesem Anliegen annehmen.

 




Ballenberg oder Manhatten?

Städtebaulich beobachten wir in Zürich zwei Tendenzen: Auf der einen Seite muss alles so bleiben wie es ist und auf der anderen Seite wird geklotzt (bzw. ge-hotzt!) was das Zeug hält.

Am Fusse unseres schönen Südhanges plant der Stadtrat ohne wesentlichen Einbezug des Gemeinderates einen Riesenturm, der grosse Teile des neuerstellten Wipkingerparks stundenlang in schattiges Dunkel taucht. Das knapp 100 Meter hohe «Kleeblatt» (Architekt Theo Hotz, siehe unten) überragt den Bluewin-Turm um ca. 30% und nimmt mit seinem 70er-Jahre-Stil zu diesem keinerlei architektonischen Bezug.

Ähnlich «urban» soll der Röschibachplatz gestaltet werden: Auch hier wird ein schattiger Aufenthaltsort geplant. Der alte Bahnhof und das Restaurant Nordbrücke sollen ebenfalls einem «kleinen» Hochhaus weichen, der ca. doppelt so hoch ist wie das erste Haus am Dammweg.

Der Stadtrat greift diesen Grossprojekten kräftig unter die Arme und sieht hier keinerlei nachbarrechtliche oder baurechtliche Vorschriften gefährdet. Anders wenn ein Privater einen Velounterstand oder gar einen Balkon an seine Hausfassade bauen möchte:

Bei kleinen Projekten ist es kaum möglich, die vielen rechtlichen und ästhetischen Bedenken des Hochbauamtes zu zerstreuen, selbst wenn die Nachbarn nicht einmal Einsprache erheben. Offenbar ist es städtebaulich wichtig, private Bausubstanz unverändert im Baustil der 30-er Jahre zu belassen, neue Bedürfnisse hin oder her.

Ballenberg oder Manhatten? Am liebsten beides nicht. Wir brauchen ein urbanes Zentrum, auch Hochhäuser und auch alte Bausubstanz. Aber beides sollte nicht übertrieben werden.

Ursula Wild, Präsidentin QV Wipkingen

 

Januar 2006

Kleeblatt ade – eine neue Chance für den Escher-Wyss-Platz?

Eine Niederlage für den Stadtrat: Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass bei der Vergabe des Kleeblatt-Projektes an die Theo HotzAG die Submissionsbestimmungen vom Stadtrat missachtet wurden. Das Projekt muss neu ausgeschrieben werden.

Das Verwaltungsgerichtsurteil verlangt unmissverständlich, dass der Projektierungsauftrag neu vergeben werden muss.

Der Stadtrat wollte jedoch ursprünglich am bestehenden Projekt festhalten. Heute sieht das etwas anders aus: Kathrin Martelli hat signalisiert, dass sie bereit ist, die Weisung für den Projektierungskredit zurückzuziehen.

Voraussichtlich wird der Gemeinderat -je nach Ergebnis des vom Stadtrat in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens – im Frühjahr 2007 darüber bestimmen, wie es am Escher-Wyss-Platz weitergehen soll.

Neuausschreibung ist Chance für Wipkingen

Als Nachbarsquartier sehen wir hier eine grosse Chance, das Gebiet um den Escher-Wyss-Platz neu zu überdenken, denn wir glauben nicht, dass ein über 90 Meter hohes Wohn-Hochhaus, das den Wipkingerpark empfindlich verschattet, eine städtebaulich adäquate Lösung darstellt.

Insbesondere wäre zu prüfen, ob der geplante Ausbau des Tramdepots an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht überhaupt wünschenswert ist und ob es tatsächlich erstrebenswert ist, nochmals so eine unwirtliche Terrasse wie bei der (Ex-) Post am Wipkingerplatz zu bauen.

Experten bestätigen dies: Eine Studie der renommierten Immobilien-Beratungsfirma Wüest & Partner sieht erhebliche Vorteile, wenn das Tramdepot verlegt würde. Wir würden uns als Nachbarnquartier eine offene Diskussion wünschen, an der Vertreterinnen der betroffenen Bevölkerung auch aktiv teilhaben dürften. Folgendes müsste unvoreingenommen geprüft werden:

  • Freiraumsituation im Limmatraum von Hauptbahnhof bis zum Hardturm, ökologische Vernetzung.
  • Tor zu Zürich West; Möglichkeiten der Belebung des Erdgeschosses mit publikumsorientierten Nutzungen.
  • Auswirkungen auf den Wipkingerpark.

Bernhard Rosner und Pierino Cerliani
Ressort: Verkehr/ Städtebau

 

9.10.2006 Kommentar des Quartiervereins zur weiteren Entwicklung

Bekommt der Escher-Wyss-Platz noch eine Chance?

Vor rund einem Jahr wurde der „private Gestaltungsplan“ der Stadt Zürich für das „Tramdepot Hard“ – im Volksmund das „Kleeblatt-Hochhaus“ genannt – öffentlich aufgelegt. Der Quartierverein hatte dazu in seiner Stellungnahme starke Bedenken geäussert.

Bernhard

Bernhard Rosner
Quartierverein Wipkingen
Ressort: Verkehr / Städtebau

Wie sich nun in einem Urteil des Verwaltungsgerichts heraus stellte, war die Vergabe des Projektes an die Theo Hotz AG nicht Rechtens, da das Submissionsverfahren für öffentliche Aufträge dabei vom Stadtrat klar missachtet wurde.

Das Verwaltungsgericht verlangt in seinem Urteil eindeutig, dass das Projekt neu vergeben werden muss. Dies scheint jedoch nicht im Sinne des Stadtrats zu sein, wie Kathrin Martelli am 19.09.2006 im Tagesanzeiger verlauten liess.

Offenbar ist man der Meinung sich über das Urteil hinweg setzen zu können und am bestehenden Projekt fest zu halten, um dieses weiter zu entwickeln und schliesslich auch bauen zu können und zu dürfen.

Im Entscheid des Verwaltungsgerichtes heisst es hingegen eindeutig: „Die Beschwerdegegnerin [Stadt Zürich] wird einen allfälligen neuen Auftrag aufgrund seines Auftragswertes im offenen oder selektiven Verfahren zu vergeben haben.“

Als Nachbarquartier sehen wir hier eine grosse Chance, den Bereich um den Escher-Wyss-Platz nochmals neu zu überdenken, da wir nicht glauben, dass die Bebauung mit einem Wohn-Hochhaus dieses Ausmasses eine städtebaulich adäquate Lösung darstellt.

Insbesondere wäre zu prüfen, ob eine ansprechende und nachhaltige städtebauliche Lösung am Escher-Wyss-Platz mit dem geplanten Ausbau des Tramdepots vereinbar ist. Eine Studie der renommierten Immobilien-Beratungsfirma Wüest & Partner sieht jedenfalls erhebliche Vorteile, wenn das Tramdepot verlegt würde. (NZZ vom 29.07.2006)

Wir würden uns als Nachbarquartier eine offene Diskussion wünschen, an der die betroffene Bevölkerung auch aktiv teilhaben dürfte.

 

NZZ vom 29.07.2006

Das Kleeblatt-Hochhaus als Basis für Neues

Das am Dienstag publizierte Urteil des Verwaltungsgerichts könnte kaum deutlicher sein: Die Stadt Zürich habe rechtswidrig gehandelt, als sie dem Architekturbüro Theo Hotz in den Jahren 2003 und 2005 Direktaufträge gab, um in Zürich-West ein Wohnhochhaus zu planen. Die Gerichtskosten wurden der Stadt aufgebürdet – ein untrügliches Zeichen dafür, dass das beschwerdeführende Architekturbüro vollumfänglich recht erhielt. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig, die Stadt dürfte ihn aber wohl akzeptieren.

Wer am gleichen Tag jedoch die Medienmitteilung des Hochbaudepartements zum Urteil las, rieb sich die Augen: Das Wohnhochhaus «kann gebaut werden», hiess es im Titel. Man nehme den Entscheid zur Kenntnis, war weiter zu lesen – und wolle die Planung für den Turm mit dem kleeblattförmigen Grundriss vorantreiben. Die Quittung für dieses Vorgehen erhielt Stadträtin Kathrin Martelli am Mittwoch im Stadtparlament: Grüne, Alternative Liste, CVP, EVP und SVP forderten in unterschiedlicher Lautstärke, die Planung müsse von vorne beginnen. Die SP lavierte – und die FDP sagte gar nichts. Die Freisinnigen fielen ihrer eigenen Stadträtin also nicht in den Rücken, stärkten ihr diesen aber auch nicht. Selbst Martellis eigene Partei sieht das Geschäft inzwischen als äusserst heikel an.

Die Ankündigung des Hochbau-departements ist in verschiedener Hinsicht ein Fehler. Der beschwerde-führende Architekt hat recht erhalten: Die Planung hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Ohne das Urteil näher zu analysieren, erklärt die Stadt aber, sie wolle keine Ausschreibung durchführen. Eine solch sture Haltung ist bedenklich. Von einer Exekutive darf man mehr Fingerspitzengefühl erwarten. Hinzu kommt, dass im Gemeindeparlament ohnehin die Meinung verbreitet ist, der Stadtrat regiere in den letzten Monaten etwas gar selbstherrlich.

Vor kurzem wurde ein im Auftrag der gemeinderätlichen Rechnungsprüfungskommission erstelltes Gutachten publik, welches solchen Vorwürfen Nahrung gibt. In diesem heisst es, der Stadtrat habe bei der Planung des neuen Kongresshauses seine Finanzkompetenzen überschritten und überhastet gehandelt. Ob diese Vorwürfe zutreffen, ist noch offen, die Stellungnahme des Stadtrates steht aus. Dass Martelli nun aber mitteilt, sie wolle ein Projekt realisieren, dessen Planung vom Verwaltungsgericht klar als rechtswidrig bezeichnet wird, beruhigt die Gemüter nicht – ganz im Gegenteil. Mit diesem Schritt könnte sich die Hochbauvorsteherin auch noch die letzte politische Unterstützung für das Kleeblatt-Hochhaus verspielt haben.

Trotzdem: Noch gibt es Möglichkeiten, das Geschäft zu einem guten Ende zu bringen. Als Martelli bekanntgab, die Stadt wolle am Kleeblatt-Hochhaus weiterplanen, handelte sie überstürzt. Ebenso überhastet wäre es aber, die Pläne ganz zu begraben. Die Idee, das Tramdepot Hard zu erneuern und dabei eine Gleisüberdeckung samt Wohnhochhaus zu bauen, hat viel für sich. Theo Hotz’ Projekt ist zudem aus architektonischer Sicht aussergewöhnlich und verdient eine zweite Chance.

Richtig ist, dass Martelli nun ein Gutachten in Auftrag geben will. Die Abklärungen müssen aber breiter geführt werden, als dies angekündigt worden ist; es darf nicht nur um die Frage gehen, ob das Verwaltungsgerichtsurteil den Bau des Hotzschen Entwurfs noch zulässt oder nicht. Beim Kleeblatt-Hochhaus handelt es sich um ein hochkomplexes Planungsvorhaben, weil es auf einer Gleisüberdeckung zu stehen kommt. Laut Beteuerungen aus dem Hochbau-departement hat Theo Hotz für dieses Problem bei seiner ersten Planung in den achtziger Jahren eine überzeugende Lösung gefunden – auch wenn bei diesem später aufgegebenen Projekt eine Schule und nicht ein Wohnhochhaus vorgesehen war. Die Frage stellt sich darum, ob Teile der planerischen Vorleistungen als Basis für einen neuen Wettbewerb verwendbar sind.

Dazu ist zu klären, ob das Architekturbüro Hotz das Urheberrecht auf der gesamten Planung beanspruchen kann. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts legt nahe, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist – die planerischen Vorgaben der Stadt und die betrieblichen Anforderungen der VBZ waren nämlich so strikt, dass in Teilbereichen eine originelle Lösung kaum möglich war. Im Rahmen der Abklärungen könnte die Stadt zudem die kürzlich aufgeworfene Frage beantworten, ob das Tramdepot am Escher-Wyss-Platz nicht besser stadtauswärts verlegt würde.

Mit einem umsichtigeren Vorgehen liessen sich also aus planerischer Sicht mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Vor allem aber könnte der Stadtrat vermeiden, in zwei oder drei Monaten wieder vor einer Entweder- oder-Frage zu stehen: nämlich entweder den Turm in seiner heutigen Form zu bauen oder die Pläne vollumfänglich zu beerdigen. Lassen sich die Kleeblatt-Pläne aus politischen oder rechtlichen Gründen nicht verwirklichen, könnten sie wenigstens als Basis für ein neues, ebenso spektakuläres Vorhaben dienen. Und vielleicht müsste so zumindest ein Teil der 2,5 Millionen Franken betragenden Planungskosten nicht abgeschrieben werden.
mju.

 

19.9.2006

Das Verwaltungsgericht hat dem Rekurs stattgegeben. Die Planung muss neu beginnen und das Projekt neu ausgeschrieben werden.

Verwaltungsgerichtsentscheid lesen

 

19.09.2006 — Tages-Anzeiger Online

Wird Hotz-Hochhaus realisiert?

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Stadt Zürich hat bei der Vergabe zur Projektierung des Wohn-Hochhauses beim Tramdepot Hard die Submissionsbestimmungen verletzt. Nun bestimmt der Stadtrat das weitere Vorgehen.

Wie das Zürcher Hochbaudepartement heute mitteilte, war der Stadtrat davon ausgegangen, dass er die Vergabe ohne Ausschreibung machen kann, da das ursprüngliche Projekt von 1991 vom Architekten Theo Hotz im Jahr 2000 respektiv 2003 wieder aufgenommen worden war.

Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass dies keine Wiederaufnahme, sondern eine Neu-Projektierung ist. Diese muss neu ausgeschrieben werden. Das Zürcher Hochschuldepartement betont, dass der Stadtrat die Vergabe nicht im Geheimen gemacht hatte, sondern die Öffentlichkeit immer über den Stand der Dinge informierte. Entscheidung liegt bei Stadtrat «Ich gehe davon aus, dass das Projekt trotzdem realisiert werden kann», erläuterte heute Stadträtin Kathrin Martelli. Die weiteren Vergaben müssen nur ausgeschrieben werden. Für die Stadt würden sich dadurch keine höheren Kosten ergeben.

Auch hat sich nichts daran geändert, dass das Projekt architektonisch und städtebaulich hervorragend an diesen Ort passt. Zudem braucht die VBZ dringend ein neues Depot, heisst es in einem Pressecommuniqué des Zürcher Hochbaudepartements. Über das Projekt werden der Gemeinderat und auch die Stimmberechtigten noch definitiv befinden und darüber abstimmen. Der Stadtrat entscheidet noch über das endgültige Vorgehen.
(fwü)

 

Medienmitteilung des Stadtrates vom 19. September 2006:

Projekt Wohn-Hochhaus beim Tramdepot Hard kann gebaut werden

Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zur Submissionsbeschwerde

Die Stadt nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis und der Stadtrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Trotz des für die Stadt negativen Gerichtsurteils kann man jedoch davon ausgehen, dass das projektierte Hochhaus realisiert werden kann.

Die Stadt Zürich hat bei der Vergabe zur Projektierung des Wohn-Hochhauses die Submissionsbestimmungen verletzt. Der Stadtrat war davon ausgegangen, dass er die Vergabe ohne Ausschreibung machen könne, weil das ursprüngliche Projekt von 1991 im Jahr 2000 resp. 2003 wieder aufgenommen worden war. Für das Verwaltungsgericht ist dies nun aber keine Wiederaufnahme, sondern eine Neu-Projektierung, die ausgeschrieben werden muss. Zu betonen ist, dass der Stadtrat die Vergabe nicht im Geheimen gemacht hatte, sondern die Öffentlichkeit immer über den Stand der Dinge informierte.

“Ich gehe davon aus, dass das Projekt trotzdem realisiert werden kann”, sagte Stadträtin Kathrin Martelli. Lediglich die weiteren Vergaben müssen ausgeschrieben werden. Der Stadt würden dadurch auch keine höheren Kosten erwachsen. Es hat sich nichts daran geändert, dass das Projekt architektonisch und städtebaulich hervorragend an diesen Ort passt und die VBZ dringend ein neues Depot brauchen.

Der Gemeinderat und auch die Stimmberechtigten werden noch über das Projekt befinden und darüber abstimmen. Über das definitive Vorgehen wird der Stadtrat entscheiden.

 

Was bisher geschah:

© 20Minuten 10.3.06

Planungsstopp für 90-Meter- Hochhaus in Zürich-West

Verfügung des Verwaltungsgerichts Die Planung für ein 90 Meter hohes Hochhaus mit über 200 Wohnungen in Zürich-West muss auf Anordnung des Verwaltungsgerichts vorerst gestoppt werden. Ein Architekturbüro hat einen Rekurs gegen das Bauvorhaben der Stadt eingereicht. Das Architekturbüro fordert die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen. Das Verwaltungsgericht hat nun zu entscheiden, ob die Stadt Zürich einen Wettbewerb ausschreiben muss.

Die entscheidende Frage in der Kontroverse ist, ob es sich beim Hochhaus um ein neues Projekt handelt oder um die Wiederaufnahme eines alten Bauvorhabens. Gemäss der Stadtverwaltung handelt es sich um ein Projekt von Theo Hotz, das 1993 sistiert wurde. Mit dem selben Architekten will die Stadt auch jetzt zusammenarbeiten.

Wegen des Rekurses muss die Stadt das Projekt ruhen lassen. Das Verwaltungsgericht hat eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, welche weitere Planungen für das Hochhaus vorderhand verbietet. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung in der Freitagsausgabe der «NZZ». Mit einem deifinitiven Gerichtsentscheid ist nicht vor April zu rechnen.

Gemäss den Plänen der Stadt soll das 90-Meter-Hochhaus auf dem Tramdepot-Areal beim Escher-Wyss-Platz realisiert werden. Baubeginn ist Ende 2007 und Bauende Anfang 2010. Der Wohnturm kostet zusammen mit dem Tramdepot-Neubau zirka 185 Millionen Franken.

Zum Projekt wird sich auch der Gemeinderat äussern können. Das Parlament muss über den Antrag des Stadtrats entscheiden, den Projektierungskredit von 2,9 auf 12,8 Millionen Franken zu erhöhen.

 

© Neue Zürcher Zeitung; 10.3.06

Rekurs gegen das Kleeblatt Verwaltungsgericht stoppt Planung für das Wohnhochhaus in Zürich-West

mju. Die Stadt Zürich will auf dem Gelände des Tramdepots Hard in Zürich-West einen 90 Meter hohen Turm mit über 200 Wohnungen bauen. Kritik ist nicht nur an der vorgesehenen Bauhöhe laut geworden. Bemängelt wurde auch, dass die Stadt keinen Wettbewerb ausschrieb.

Vor kurzem hat das Verwaltungsgericht nun eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, welche der Stadt vorerst untersagt, am Turm weiter zu planen. Grund dafür ist ein im Dezember eingegangener Rekurs eines Architekturbüros, wie Peter Ess, Direktor des Amtes für Hochbauten, auf Anfrage bestätigt. Das Büro fordert die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen. Bis das Verwaltungsgericht seinen Entscheid gefällt hat, muss die Stadt das Projekt ruhen lassen.

Laut Ess ist eines klar: Mit dem Rekurs wird das von Architekt Theo Hotz ersonnene, kleeblattförmige Hochhaus nicht hinfällig. Im Extremfall könne es passieren, dass nicht das Büro Theo Hotz das Projekt verwirkliche, sondern ein anderer Planer, der eine allfällige Ausschreibung des Auftrages gewinnt.

Die Stadt könne aber nicht dazu gezwungen werden, einen Architekturwettbewerb für ein neues Projekt durchzuführen. Der verfügte Planungsstopp ist laut Ess kein Stolperstein.

Derzeit liegt eine Vorlage bei der vorberatenden Gemeinderatskommission, mit welcher der Stadtrat die Erhöhung des Projektierungskredites beantragt. Vor Ablauf der Legislatur wird dieses Geschäft den Rat nicht mehr passieren, womit der Stadtverwaltung in den nächsten Monaten ohnehin die Hände gebunden sind, wie Ess erklärt. Den Entscheid des Verwaltungsgerichts erwartet Ess im Frühling.

Die entscheidende Frage ist, ob es sich beim Kleeblatthochhaus um ein neues Projekt handelt oder – so die Haltung der Stadtverwaltung – um die Wiederaufnahme eines alten Vorhabens.

Das Hochhaus basiert laut Ess auf Plänen von Theo Hotz, die 1993 sistiert wurden. Darum will die Stadt auch weiterhin mit Hotz zusammenarbeiten.

Gälte das Hochhaus hingegen als neues Projekt, müssten die Planungsleistungen gemäss den Vorgaben des öffentlichen Vergabewesens ausgeschrieben werden.

Beim Zeitplan liegt die Stadt laut Ess wegen des Rekurses nicht im Hintertreffen. So soll der Stadtrat demnächst den nötigen Gestaltungsplan an den Rat überweisen.

Realisiert werden soll der Bau von Ende 2007 bis Anfang 2010. Die Frage ist allerdings, ob der Entscheid des Verwaltungsgerichts an die nächste Instanz weitergezogen wird.

 

kleeblattfotoklein

Das «Kleeblatt»:
Geplant wird ein fast 100 Meter hohes Hochhaus mit ca. 200 Wohnungen, das beim Ampèresteg, auf der heutigen Aussenfläche des Tramdepots stehen soll.

«Kleeblatt-Hochhaus» hat nichts mit Botanik zu tun.

In den Sommerferien wurde der private Gestaltungsplan Tramdepot Hard zum so genannten «Kleeblatt-Hochhaus» öffentlich aufgelegt. Der Quartierverein Wipkingen hat in einer Stellungnahme seine Bedenken deponiert.

Stellungnahme des Quartiervereins

schattensommerklein

Der Schattenwurf: Selbst im Hochsommer liegen die Steintreppen an der Limmat stundenlang im Schatten, im Winter gibt es dort fast gar keine Sonne mehr.

schattenwinterklein

Noch sind die Würfel nicht gefallen, das Volk hat zum Bauprojekt das letzte Wort. Im Falle eines JA ist zu befürchten, dass die Aufenthaltsqualität entlang der Limmat erheblich leiden wird.

Nebst der verbauten Aussicht sorgt insbesondere der lange und grosse Schattenwurf des geplanten Hochhauses für Bedenken.

Der Quartierverein Wipkingen hat mit Schattendiagrammen die Situation näher analysiert: Tatsächlich lägen weite Teile des Wipkingerparks gerade in den Nachmittagsstunden im Schatten.

Die Spielflächen des GZ Wipkingen wären sogar so stark betroffen, wie es für normale Wohnungsbauten an dieser Stelle baurechtlich gar nicht mehr zulässig wäre. Das GZ und der Wipkingerpark wird allerdings in den Nachmittagsstunden wesentlich intensiver genutzt als die meisten Wohnungen.

Ein so grosses Hochhaus an diesem Standort entwertet die Investitionen, die die Stadt erst vor kurzem beim Wipkingerpark getätigt hat. Weiterer Stein des Anstosses: Das Projekt hat sich nicht, wie üblich, durch einen Architekten-Wettbewerb qualifiziert, sondern wurde entgegen der gültigen Submissions-Ordnung frei vergeben.

Eine städtebauliche Qualitätssicherung in Konkurrenz mit anderen Projekten ist daher leider nicht gewährleistet. Der Quartierverein hat daher bei der Stadt seine Einwendungen hinterlegt.

Bernhard Rosner
Ressort Städtebau QVW




Räbeliechtli-Umzug

Samstag 5. November 2005

Besammlung: 17.15 Uhr auf dem Pausenplatz des Schulhauses Letten, Ecke Rousseau-/Imfeldstrasse, 8037 Zürich

Abmarsch: 17.30 Uhr

Route: Imfeldstrasse – Röschibachplatz – Kyburgstrasse – Rosengartenbrücke – Trottenstrasse – Waidstrasse – Breitensteinstrasse – GZ Wipkingen

Abschluss: im GZ Wipkingen mit Zuckerbrötli für die „Kleinen“, Glühwein und Grill für die „Grossen“.

Das Kafi Tintenfisch bleibt während dieser Zeit offen. Die Pfadi organisiert Spiele für alle Kinder.




Antworten der Stadt zu Verkehrsanliegen

Der Quartierverein hat die Antworten der Stadt zu seinen Verkehrsanliegen im Quartier erhalten.

Die Infos zur Geschwindigkeit auf der Nordstrasse, die Einmündung am Nürenbergweg, der Fussgängerstreifen an der Kornhausstrasse, der Radstreifen auf der Nordstrasse, das Tempo 30 in der Okenstrasse.

Velowegoffensive des QV

Während des letzten Sommers hat der QV die Velowegsituation in Wipkingen analysiert und dabei 31 heikle Punkte entdeckt. Ein erstes Gespräch mit dem Velobeauftragten der Stadt Zürich hat folgendes gezeigt:

  • Ein Teil der gewünschten Wege kann nicht für Velos geöffnet werden, da sie zu schmal und/oder zu steil sind.
  • Verschiedene Aufhebungen von Fahrverboten gegen die Einbahn haben gute Chancen auf eine Umsetzung. Die entsprechenden Strassenabschnitte befinden sich alle in Tempo-30-Zonen und könnten in Begegnungszonen umgewandelt werden. So wäre auch ein Gegenverkehr mit Velos in Einbahnbereichen möglich.

Das weitere Vorgehen: Derzeit sind einige Punkte noch beim Velobeauftragten in Bearbeitung. Danach wird der QV das Gespräch mit der Dienstabteilung Verkehr und dem Tiefbauamt suchen.

Was bisher geschah:

nordstrasse

Anliegen Quartierverein:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Nordstrasse – bauliche Massnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs.

Antwort Stadt: Die vorhandenen Daten (allerdings aus den Jahren 2001 – 2003) lassen nicht auf eine Raserstrecke (einzelne ‘Ausreisser’ sind immer vorhanden) schliessen. An einer Referenzmessung über eine Woche hinweg (ohne Toleranzabzug) ergab die Werte V85= 56 km/h, resp. 55 km/h. Bei drei ‘scharfen’ Kontrollen wurden Übertretungsquoten von 3,26%, 11,34% und 4,17% festgestellt. Dies alles sind keine alarmierenden Zahlen. Auf Strassen mit Busverkehr lassen sich keine gestalterischen oder baulichen Massnahmen einführen, die eine geschwindigkeitssenkende Auswirkung auf den motorisierten Individualverkehr hätten. Die Stadtpolizei nimmt im Rahmen des Möglichen Geschwindigkeitskontrollen vor.

 

nuerenbergweg

Anliegen Quartierverein:

Gefahrenpunkt Einmündung Nürenbergweg und Imfeldstrasse in die Rousseaustrasse.

B1klein     fussgaenger

Antwort Stadt: Diese beiden Punkte sind auch ein Thema in der Kreisschulpflege (KSP) Waidberg. Bei der Einmündung des Nürenbergweges sind wir bei der Baugenossenschaft Letten vorstellig geworden. Hecke und Mauer befinden sich auf Privatgrund. Um den Übergang zu verkürzen, wurde ja auf der gegenüberliegenden Seite eine Trottoirnase gebaut. Bezüglich Imfeldstrasse erging am 21.12.04 ein (weiterer) Brief an die KSP Waidberg, in dem der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements bestätigt, dass eine Anpassung der Oberflächengestaltung nur im Zusammenhang mit dem anstehenden Kanalisationsprojekt in der Rousseaustrasse in Betracht gezogen werden kann.

 

kornhausstrasse

Anliegen Quartierverein:

Fussgängerstreifen Kreuzung Korhaus-/Nordstrasse.

F2klein

Antwort Stadt: Es würde auch in unserem Interesse liegen, den Knoten kompakter zu gestalten. Bei der heutigen Situation kann aber eine Verschiebung des nördlichen Fussgängerstreifens über die Kornhausstrasse zum Knoten hin nicht in Erwägung gezogen werden, da er viel länger werden würde als der bestehende. Dies hätte einen relativ grossen Leistungsverlust (bedingt durch die längeren Räumzeiten) auf der ganzen Verzweigung zur Folge. Ein Umbau des ganzen Knotens muss aber von den Fachleuten des Tiefbauamtes geprüft werden und könnte erfahrungsgemäss nur zusammen mit grösseren Werkleitungsbauten erfolgen.

 

nordstrasse

Anliegen Quartierverein:

Radstreifen in der Nordstrasse.

G-Aklein

Die Führung von Radstreifen auf dem Trottoir gibt immer wieder zu Diskussionen anlass. Einerseits wird damit unbestrittenermassen die Sicherheit für den leichten Zweiradverkehr erhöht (vor allem für die weniger geübten Fahrradfahrenden), andererseits ist es oftmals ein Sicherheitsverlust für die Zufussgehenden. Selbst unter Fachleuten gehen hier die Meinungen (gezwungenermassen) auseinander, ist doch schlussendlich das Verhalten der einzelnen Benützenden ausschlaggebend. Zur Zeit werden die Velomassnahmen 2006 (Förderungskatalog) bearbeitet. Ich werde die Situation bei dieser Gelegenheit nochmals einbringen.

 

okenstrasseklein

Anliegen Quartierverein:

Einbezug Okenstrasse in Zone Tempo 30.

Bei der Ausschreibung der Tempo-30-Zonen wurde das Gebiet zwischen Rousseau- und Nordstrasse nicht berücksichtigt, weil die entsprechenden Strassenzüge die damaligen Anforderungen nicht erfüllten. Gemäss den neuen Weisungen können nun auch einzelne Strassen als Tempo-30-Zone ausgeschieden werden. Sollte ein entsprechender Antrag eingehen (nach Möglichkeit nicht nur Wunsch einer Einzelperson) werden wir die Sache prüfen. Dabei dürfte abe rklar sein, dass es sinnvoll wäre, alle Strassen zwischen Rousseau- und Nordstrasse einzubeziehen.

 

gebiet8    gebiet9

Anliegen Quartierverein:

Zone Tempo 30

Einige Strassen konnten bei der Einführung der “Tempo 30”-Zonen in Wipkingen noch nicht berücksichtigt wurden. Betroffen sind die Abschnitte der Letten-, Imfeld- und Okenstrasse zwischen der Rousseau- und der Nordstrasse (siehe Plan). Der Quartierverein wird sich diesem Anliegen annehmen.




Grosser Herbstbazar Guthirt

29./30. Oktober 2005

Der Erlös des diesjährigen Bazars wird für einen neuen Brunnen, der nach dem Umbau den Platz vor unserem Pfarreizentrum verschönern soll

Programm




Keine Vorfahrt für S14

S14: Fernverkehr hat Vortritt – Hinketakt bleibt

Auf den Fahrplanwechsel im letzten Dezember wurde trotz Intervention des Quartiervereins ein Halt der S 14 pro Stunde in Wipkingen gestrichen, weil sonst der Fahrplan des Fernverkehrs durcheinander geraten würde. Jetzt hat sich auch das vom Zürcher Verkehrsverbund und den SBB eingesetzte Schiedsgericht mit dem Thema befasst und entschieden, dass die Schnellzüge gegenüber der S 14 Vortritt haben. Damit stehen die Chancen schlecht, dass die Züge der S14 in nächster Zeit wieder halbstündlich in Wipkingen halten werden. Der Quartierverein bleibt aber weiter am Ball und wird sich weiterhin für die S-Bahnhalte in Wipkingen einsetzen.

Schnellzüge haben in Oerlikon Vorfahrt vor der S14 der Zürcher S-Bahn, hat ein Schiedsgericht entschieden.

Zu der Auseinandersetzung zwischen SBB und ZVV war es nach dem Fahrplanwechsel im vergangenen Dezember gekommen. Mit dem neuen Fahrplan war die Einhaltung eines durchgängigen Halbstundentaktes der S14 mit dem Schnellzugfahrplan nicht mehr vereinbar. Zudem fiel für die S14 ein Halt in Zürich-Wipkingen weg.

Der Verkehrsverbund sah durch diese Einschränkung seines Fahrplanes den Zusammenarbeitsvertrag mit den SBB verletzt. Dieser sieht zwar vor, dass die Züge der Bundesbahn gegenüber den S-Bahnen Vorfahrt haben. Zugleich ist aber festgehalten, dass die Angebotsgestaltung die Qualität des ZVV-Fahrplans nicht verschlechtern dürfe.

Der ZVV machte vor dem Schiedsgericht unter der Leitung des Berner Rechtsprofessors Ulrich Zimmerli geltend, der Ausfalls des Halts der S14 in Wipkingen und der so genannte Hinketakt sei eine solche Verschlechterung.

Kein Grundsatzentscheid

Das Gericht hat nun diese Klage abgewiesen. Zwar liege eine Verschlechterung des Angebots der S14 vor, doch sei insgesamt eine solche im Korridor oberes Glattal nicht nachweisbar. Zudem hätten die SBB alles zumutbare unternommen, um die Einschränkung so gering wie möglich zu halten.

Der vorliegende Entscheid des Schiedsgerichts betrifft laut SBB und ZVV nur die Zusammenarbeit zwischen den beiden Transportunternehmen. Es sei kein Grundsatzentscheid zur Frage einer generellen Prioritätenordnung von Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterverkehr auf dem Netz der SBB. (ap/grü)

 

Tages-Anzeiger vom 11.08.2004
Von Roger Keller

SBB bringen S 14 aus dem Takt

S-Bahn Gedränge: Auf den Schienen rund um Zürich wird es eng.

Das Zürcher Schienennetz ist überlastet. Jetzt muss erstmals ein Schiedsgericht entscheiden, wer Vorfahrt hat – der Fern- oder der S-Bahn-Verkehr. Streit gibt es um den Fahrplan der S14.

Zürich. – Dem Verkehr rund um Zürich droht ein Chaos, wenn der Bundesrat den Bau des neuen Durchgangsbahnhofs Löwenstrasse verzögert und den Ausbau zwischen Zürich und Winterthur weiter verschleppt. Diese Warnung des Zürcher Regierungsrates ist mehr als politische Rhetorik. Schon mit dem Fahrplanwechsel vom 12. Dezember bekommen die Bahnpassagiere zu spüren, was das bedeuten kann: Die SBB verbessern ihr Angebot im Fernverkehr zwar drastisch, aber damit bleiben kaum noch freie Schienen für die S-Bahnen – das erste Opfer ist die S 14 (siehe Kasten). Eine Verlagerung des Verkehrs auf die Strasse könnte die Folge sein.

Beide Seiten wollen Pilotprozess

Seit 1990, als die S-Bahn ihren Betrieb aufnahm, konnten sich der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die SBB bei Fahrplanproblemen stets gütlich einigen. Jetzt nicht mehr: Die SBB halten an ihrem neuen Schnellzugfahrplan fest, der im Abschnitt Zürich-Oerlikon nicht mit den Fahrzeiten der S 14 (Hinwil-Zürich) vereinbar ist. Für einen solchen Streitfall sieht der Zusammenarbeitsvertrag von SBB und ZVV aus dem Jahr 1989 vor, dass beide Parteien ein Schiedsgericht einberufen können. Dazu kommt es laut ZVV-Stabschef Helmut Maier nun erstmals.

Das Verfahren sieht vor, dass beide Seiten je einen unabhängigen Schiedsrichter bestimmen. Die Auserwählten ihrerseits müssen einen Präsidenten für das drei-köpfige Gremium suchen – diese Konstituierung ist zurzeit im Gange. Die Nominierten müssen laut Maier ausgewiesene Fachleute sein. Das Schiedsgericht wird danach einen Entscheid fällen, den beide Seiten noch an das Bundesgericht weiterziehen können.

Die Differenzen zwischen SBB und ZVV zum Fahrplan der S 14 sind zurzeit zwar unüberbrückbar, aber es handelt sich trotzdem nicht um einen Konflikt, bei dem die Parteien nicht mehr miteinander reden können. Laut Maier sind beide Seiten an einem Pilotprozess interessiert, den auch andere Transportunternehmen in der Schweiz mit Spannung verfolgen werden.

Im Kernpunkt des Streits geht es darum, ob der Fern-, der Regional- oder der Güterverkehr bei Fahrplankonflikten den Vorrang hat. In dieser Frage herrscht laut Maier «eine grosse Rechtsunsicherheit». Einerseits gibt es die Netzzugangsverordnung des Bundes, die besagt, dass der vertaktete Personenverkehr und seine Anschlüsse bzw. im Streitfall die Züge mit dem höheren finanziellen Deckungsbeitrag prioritär behandelt werden. Andererseits gilt aber auch der Zusammenarbeitsvertrag SBB/ZVV, der laut Maier festhält, dass alle Neuerungen auf dem Angebot des Fern- und Güterverkehrs gemäss Fahrplan 1991/93 sowie auf den bestehendenS-Bahn-Verbindungen aufbauen müssten.

Was das für die S 14 bedeutet, ist offen. Strittig sind heikle Interpretationsfragen. Klar ist nur: Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Entscheid noch Auswirkungen für den Fahrplanwechsel ab 12. Dezember hat. Auf der S 14 wird vorerst ein provisorischer Hinketakt-Fahrplan gelten. Je nach Entscheid des Schiedsgerichtes ist später aber eine Änderung möglich. Und klar ist auch: Angesichts des überlasteten Schienennetzes rund um Zürich dürften sich solche Konflikte künftig häufen.

Hinketakt als provisorischer Kompromiss für die S14

Weil mit der Bahn 2000 im nationalen Fahrplan 90 Prozent der Abfahrtszeiten neu sein werden, gibt es ab 12. Dezember auch bei der ZürcherS-Bahn Änderungen. Zu geharnischten Reaktionen hat der Fahrplanentwurf für die S 14 geführt, die Hinwil via Wallisellen und Oerlikon mit Zürich verbindet und dabei alle Stationen bedient.

Ihre Fahrt hätte künftig spürbar länger gedauert, weil der Zug in Oerlikon im Stau mehrere Minuten hätte warten müssen. Dadurch wären in Zürich wichtige Anschlüsse verloren gegangen. Die SBB wollten zudem auf den Halt in Wipkingen verzichten, was aber in Zürich auf grossen Widerstand stiess.

Die SBB haben nun einen Kompromiss erarbeitet, wie der «Anzeiger von Uster» letzte Woche berichtete: Die S 14 erhält provisorisch einen Hinketakt (Zürich ab 08 und 42 statt 38), wobei der Halt des ersten Kurses in Wipkingen wegen Schnellzugdurchfahrten entfällt; in Hinwil kommt der Zug wie bisher an (52 und 22). In Richtung Zürich verlässt die S 14 Hinwil weiter in einer symmetrischen Fahrlage (ab 08 und 38), erreicht Zürich aber im Hinketakt (an 18 und 50), und der Halt in Wipkingen entfällt bei der ersten Verbindung ebenfalls.

In der jetzigen Situation sei dieser Kompromiss der SBB «die am wenigsten schlechte aller Varianten», sagt ZVV-Stabschef Helmut Maier dazu. Aber der Verbund pocht weiter auf einen reinen 30-Minuten-Takt mit Halt an allen Stationen. Der ZVV ruft daher das Schiedsgericht an.

Neuester Brief des ZVV an den QVV…

 

Gespräch des QV mit dem ZVV

Die S14 hält weiterhin in Wipkingen!

Der Quartierverein, ZVV und die Stadt Zürich haben bei den SBB erreicht, dass die S14 weiterhin in Wipkingen hält!

Gespräch mit dem ZVV am 25. März 2004

Herr Brühwiler, Leiter Verkehrsplanung bei den ZVV und ein Vertreter der VBZ standen einer Delegation aus QV-Vorstand, interessierten Parteien (FDP, Grüne, SP, CVP) und Gruppierungen (IG Bahnhof, Gewerbe), Red und Antwort bezüglich der Frage, wie inskünftig der Bahnhof Wipkingen mit S-Bahnen versorgt werde. Thematitisert wurde der nächste Fahrplanwechsel und längerfristige Perspektiven.

Ausgangssituation:

Wipkingen kann mit seinen gut 15’000 EinwohnerInnen als Kleinstadt bezeichnet werden, mit Höngg zusammen ergeben sich 30’000 mögiche NutzerInnen. Der Bahnhof ist unbestrittenermassen gut frequentiert; von Pendlern, die in Wipkingen wohnen oder arbeiten, von BewohnerInnen die besonders die guten Verbindungen nach Örlikon oder zum Flughafen schätzen. So benutzen z.B. täglich 1000 Personen die S14, welche auch den Fernverkehrsanschluss am HB garantiert. Das Bahnhofreisebüro rentiert.

Aktuelle Veränderungen:

Beim nächsten Fahrplanwechsel richtet sich die ganze Schweiz an Zürich aus. Der Taktfahrplan im Fernverkehr soll verbessert werden. Grundsätzlich werden die Schnellzüge näher zur vollen Stunde im HB ein- und ausfahren. Das führt zu einer grossen Belastung des HB und der Gleise um Zürich. Der Ausbau der Bahnstrecken Richtung Osten hat zur Folge, dass mehr Schnellzüge über Wipkingen fahren und die S14 verdrängt wird. (Dies ist durch eine neue Verordnung möglich, die den Regionalverkehr dem Fernverkehr unterordnet.)

Der ZVV setzt sich sehr dafür ein, die S14 nicht ganz zu streichen, weil sie für viele BewohnerInnen des Züricher Hinterlandes eine zentrale Anbindung an die Stadt darstellt. Aktuell scheint die Lösung, die S14 fünf Minuten später im HB Zürich einfahren zu lassen, die beste zu sein. Allerdings sind dann die Anschlüsse an die Schnellzüge nicht mehr garantiert. Dies gilt allerdings nur solange, als keine Doppelstockwagen eingesetzt werden. Mit diesen wäre ein neues Verkehrsregime möglich, und dann würde die S14 den Bahnhof Wipkingen ohne Halt durchfahren – um dem Hinterland das Umsteigen in die Schnellzüge zu garantieren.

s14

Langfristige Perspektiven:

Mit der Eröffnung des Waidbergtunnels und des neuen Westbahnhofs (geplant 2013, realistisch 2020) dürfte sich die Situation für uns drastisch ändern. Die S-Bahnen würden grundsätzlich über den Durchgangsbahnhof und den Waidbergtunnel geführt und den Bahnhof Wipkingen nicht mehr durchfahren.

Dafür muss mit ca. 16 Schnellzügen pro Stunde gerechnet werden, die über den Wipkinger-Viadukt ohne Halt unser Quartier durchqueren. Dann wäre nur noch ein Zughalt im Halbstundentakt für Wipkingen möglich. Der ZVV will sich dafür einsetzen, dass der Bahnhof Wipkingen auch längerfristig im Viertelstunden-Takt frequentiert wird. Dies kann gewährleistet werden durch weitere S-Bahn-Stopps, durch den Halt eines Fernverkehrszug oder durch einen Shuttle-Bus HB-Oerlikon. Dazu braucht es aber intensives Lobbying.

Stellungnahme der Anwesenden:

Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass in den nächsten Jahren ein intensiver Einsatz für unseren Bahnhof notwendig wird. Dazu sind einerseits die Quartierorganisationen wichtig, andererseits muss auch die Stadt Zürich vermehrt eingebunden werden. Es wird geprüft, ob gegen die laufende Fahrplanauflage bei der Stadtkanzlei Einspruch erhoben wird. Und übrigens: die Wipkingerinnen und Wipkinger haben viel Erfahrung im Kampf um ihren Bahnhof. Schon das jetzt bestehende Gebäude und die Garantie von Zugstopps wurde in langen Jahren hart erkämpft. Der QV war hier auch im vorletzten und letzten Jahrhundert federführend.

Ines Schlienger




Sanierung Hönggerstrasse

Die Hönggerstrasse zwischen Dammweg und Wipkingerplatz wird in nächster Zeit saniert. Das aufgelegte Projekt bringt zwar eine Aufwertung der Hönggerstrasse, berücksichtigt aber einige wichtige Punkte für Fussgänger und Velofahrer nicht. Deshalb hat der Quartierverein Einsprache erhoben. Darin fordert er unter anderem Verbesserungen für Velofahrer im Bereich der Einmündung Leutholdstrasse und des Dammsteges sowie eine bessere Sicherung des Fussgängerstreifens vor dem Restaurant Mediterraneo (Haus Vier Wachten).




Renovation der Unterführung Nordstrasse gestartet

Am 5. September haben die Bauarbeiten begonnen. Im Dezember sollen sie abgeschlossen werden.Während der ganzen Sanierung kann die Unterführung nur halbseitig benutzt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Fussgängerstreifen über die Nordstrasse zu benutzen.




Wipkingen feiert!

Wipkingen feiert ! Wipkingen kocht ! Wipkingen ist Multikulti ! Wipkingen ist jung und alt ! Wipkingen lebt !

Freitag, 2. bis Sonntag 4. September 2005

Über 20 Vereine veranstalten gemeinsam ein unvergessliches Fest.

Super Stimmung, super Wetter, das war das grösste und schönste Quartierfest das Wipkingen je gefeiert hat!

 

Freitag, 2. September 2005

18:30 Apero des Gewerbevereins für die Präsidentinnen und Präsidenten der Vereine in Wipkingen mit Stadtrat Andreas Türler.

19.00 – 20.00 Uhr Eröffnung
Batucalor
Von Samba bis HipHop, Afro-Grooves und Samba-Reggae Moderne Poprhythmen und Sambafie-bertreffen aufeinander.Die Percussionsgruppe Batucalor hat ihr Herz an die brasilianische Musik verloren und möchte euch alle einladen zu einer Reise in die Welt der brasilianischen Rhythmen, voller Energie und Lebensfreude! Da unsere Wurzeln in Wipkingen liegen, freuen wir uns, am Quartierfest wieder für heisse „Grooves” zu sorgen.

19.30 Begrüssung
Cornelia Schwendener, OK- Präsidentin

20.30 – 21.15 Uhr 90% Girl Power
Hip Hop Tanz mit Roundabout: Roundabout Hirzenbach und Regensdorf tanzen! Roundabout ist ein Hip Hop-Tanznetzwerk für Girls von 12-20 Jahren. Ein Projekt des Blauen Kreuzes.

Konzert mit FeMale Funk Projekt:
‘Wir wollen Mut und Selbstvertrauen vermitteln’! Die jungen Nachwuchs-Sänger/innen des FeMale Funk Projects präsentieren eine geballte Ladung mehrstimmigen Gesangs aus Soul, Pop und Jazz, der’s in sich hat!

22.00 – 24.00 Uhr
Batida Brasileira
Das brasilianische Wort «Batida» bedeutet soviel wie Klopfen oder Schlagen einer rhythmischen Figur. Allgemein betrachtet steht es für einen Zusammenstoss, der Energie freisetzt und eine Reaktion auslöst. Die Band «Batida Brasileira» präsentiert seit 1998 verschiedene Stile der brasilianischen Pop-Musik mit jazzigen Strukturen. Das Publikum wird durch verschiedene brasilianische Regionen wie Rio de Janeiro (Samba, Bossa Nova, MPB), São Paulo (Brasil-Jazz), Pernambuco und Bahia (Baião, Frevo, Maracatu) geführt. Neben einigen Hits der 70er Jahre spielte die Band auch viele Stücke der jüngeren brasilianischen Musik.

Food-Spezialitäten aus aller Welt gekocht von Profis!
Damit wir unser multikulturelles Quartier auch durch den Magen so richtig erleben, sind einzelne der auftretenden Gruppen auch kulinarisch auf dem Röschibachplatz vertreten.

Wunschbaum
Wipkingen hat seine Träume und Wünsche

 

Samstag, 3. September 2005

13.00 – 17.00 Uhr
Traumfänger
Nach indianischer Mythologie fängt der Traumfänger alle bösen Träume ein. Nur die guten Träume gleiten sanft an den Federn auf den Träumenden herab. Die schlechten Träume hingegen verfangen sich im Netz des Traumfängers, bis sie morgens vom Licht der Sonne ausgelöscht werden.

14.00 – 15.00 Uhr Clown

15.15 – 15.45 Uhr Kasperlitheater
Kasperlitheater „d’Prinzässin isch wüetig”
Die Prinzessin ist wütend, weil ihr Vater, der König, ein gegebenes Versprechen nicht hält. Aus Trotz macht sie eine Dummheit, gerät in eine ungemütliche Lage, ist aber mutig, stark und pfiffig. Kasper bringt mit Hilfe der Kinder die Geschichte zu einem guten Ende.
Patricia Anwander und Irene Sturzenegger

16.00 – 16.30 Uhr Kinderchor Schulhaus Nordstrasse
Der Schülerclub Nordstrasse ist eine öffentliche, geleitete Schule mit integrierter Betreuung. In unserem schönen, alten Zürichschulhaus gehen täglich etwa 150 Kinder und während einer Woche etwa 40 Lehrkräfte und Betreuungspersonen ein und aus. Wir führen jährlich eine Projektwoche in ebenfalls altersdurchmischten Gruppen durch. Zudem sind wir eine Projektschule von QUIMS (Qualität in multikulturellen Schulen). Unser altersgemischter Chor setzt sich aus 2. – 5. Klässern zusammen. Sie heissen: 2. Klasse: Hanna, Raquel und Hamdi; 3. Klasse: Shemshedije, Elinor, Büsra, Melina, Melissa und Arcadio; 4. Klasse: Catarina, Franciska, Aischa, Claudia, Lina, Amina und Daniela; 5. Klasse: Scilla, Priya, Luis, Edlira, Javier und Helder.
Der Chor wird geleitet von Frau Kniesel und Herrn Huser.

16.45 – 17.15 Uhr Waidberg Wind Blas-Ensemble
Das Waidberg Wind Blas-Ensemble ist ein Teil der Jugendmusikschule der Stadt Zürch. Unter der Leitung von Don Randolph spielen ca. 8 Kinder mit verschiedenen Blasinstrumenten Stücke von Pop bis Klassik.

17.30 – 18.00 Uhr Judo, Taiji und Qi-Gong
Taiji (Taijiquan/Taichi/Taichi chuan/Chinesische Heilgymnastik) kommt aus China und gewinnt in der ganzen Welt immer mehr an Popularität. Langsam auszuführende Bewegungsabläufe, die aus einer traditionellen chinesischen Kampfsport entwickelt wurden versprechen gute Gesundheit und ein langes Leben. In China zählt es zu dem beliebten Volkssport und wird früh morgens von Jung und Alt in den Parkanlagen trainiert.

18.30 – 19.00 Uhr Culture sans frontière aus Spanien
Am Samstagabend ist eine Reise mit Volksmusik und Tanz aus Spanien über die Philippinen bis nach Kuba angesagt. Von 18.30-19.00 Uhr zeigt der Galizische Verein mit dem bekannten, traditionellen Tanz „Muiñeira” eine mitreissende Show. Das Spezielle an diesem Tanz ist der 6/8 Takt.

21.00 – 21.45 Uhr Mahagooni
Mahagooni ist eine 7-köpfige Hip Hop Crew aus Unterengstrigen. Die 5 MC’s, die Sängerin und der DJ machen Schweizer Hip Hop mit Leib und Seele. Alles was man von ihnen zu Ohren kriegt, ist 100 % selber gemacht. Einfach alles Mahagooni Style.

22.30 – 01.45 Uhr Stinky Miller
Stinky Miller wurde 1995 von Sandor Laczko und Marco Blöchlinger als Gag für eine Geburtstagsfeier eines Freundes gegründet. Aus einem Auftritt wurden hunderte, die bespielten Hallen wurden immer grösser, die Medien rissen sich um die Party-Truppe und heute gelten Stinky Miller als erfolgreichste Disco-Show-Band dies- und jenseits der Alpen.
Let’s get excited! Stinky Miller spielt die groovigsten Disco-Funk-Hits und unvergessliche Pop-Juwelen der 70s und 80s mit viel Liebe und virtuoser Hingabe. Alles schwitzt, everybody dancing. Die Stimmung explodiert.
Meet Gloria Gaynor, The Pointer Sisters und Madonna. Alles wie damals, nur viel besser: Zwei herausragende Stimmartisten mit einer hochklassig besetzten Band und astraler Hornsection mit Posaune, Tenorsax und Trompete – das ist Stinky Miller live.
Haut einen schon der Rhythmus um, so ist die perfekt choreografierte Show der totale Abräumer.
Mit massgeschneiderten Glamour-Kostümen und einem Disco-Feuerwerk für Auge und Seele.
Ein absoluter Hammer!!!!!!!




Wipkingerpark 2. Etappe – Problem WC

Die zweite Etappe des Wipkingerparks befindet sich in der Vorprojektphase. Sie umfasst den Umbau des Tiergeheges im GZ, eine neue Zufahrt von der Breitensteinstrasse her und die Neugestaltung der Rasen- und Spielflächen. Der Baustart ist für den Sommer 2006, die Vollendung ein Jahr später geplant. Kopfzerbrechen bereitet die Bereitstellung einer WC-Anlage, da die bestehende Anlage des GZ ungeeignet und in der Nacht geschlossen ist. Trotz unhaltbaren Zuständen – der Spielplatz des GZ wird in der Nacht als WC gebraucht – will Züri-WC erst in drei bis fünf Jahren eine Anlage installieren. Der Quartierverein wird sich deshalb dafür einsetzen, dass raschmöglichst zumindest provisorisch WCs aufgestellt werden.

Die zweite Projektsitzung hat am 24. August 05 stattgefunden.