Städtebau

Künftig dürfen wir mitreden!

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Durchbruch: Die QV’s wollten immer mitreden, wenn es um Bauprojekte im Quartier geht.  Nun ist es offiziell: “Die Meinung der Quartierbevölkerung wird in die Entscheidungsfindung miteinbezogen”.
Stadtrat Odermatt hat nun beschlossen, dass die Bevölkerung mitreden darf. Das Legislaturziel “Quartiere gemeinsam gestalten” wird im Amt für Städtebau umgesetzt. Das freut uns!

Um was gings
Anlässlich des Projektes “Studentenwohnungen auf der Reservoirwiese” setzte sich der Quartierverein Wipkingen dafür ein, dass die betroffene Bevölkerung von der Bauherrschaft im Vorfeld informiert wurde und sie ihre Anliegen einbringen konnte. Der Quartierverein berichtete darüber: Artikel Den damals anwesenden Nachbarn lagen folgende Anliegen am Herzen: Der Baumbestand angrenzend an die Grundstücke im Osten soll erhalten bleiben. Es sollen zusätzliche Parkplätze an der Rosengartenstrasse für die Nachbarn geschaffen werden. Es braucht eine oberirdische Fussgängerüberquerung der Bucheggstrasse und Verbindung mit dem nördlichen Wipkingen. Die Unterführung Ecke Lehenstrasse / Buchegg-Rosengartenstrasse soll aufgehoben werden.

Ungenügende Verbindungen
Der Quartierverein richtete im Nachgang am 17. September 2013 eine schriftliche Eingabe an die Bauherrn: “Sie planen einen Kindergarten in der neuen Überbauung. Die Kinder werden wohl auch von Norden her in den Kindergarten gehen. Sie planen eine velofreundliche und autoarme Überbauung. Nun ist es so, dass die Unterführung Lehenstrasse wohl für Velos geeignet ist, allerdings dachte man bei der Erstellung wohl eher an eine kinderwagentaugliche Verbindung. Die Unterführung Wibichstrasse ist allerdings überhaupt nicht für Velos geeignet. Dort muss man absteigen und eine steile Rampe benutzen. Die Studenten werden wohl auch von Norden her kommen oder nach Norden fahren (ETH Hönggerberg). Es spricht also einiges dafür, sich über eine Verbesserung der Situation Gedanken zu machen.”

Mitwirkung explizit ausgeschlossen
Nicht schlecht staunte der Quartierverein dann aber, als die Projektwettbewerbsunterlagen veröffentlicht wurden. “Wir müssen mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass in den Projektwettbewerbsunterlagen zur „Studentischen Überbauung an der Rosengartenstrasse und dem geplanten – immerhin 1600 m2 grossen – Quartierpark“ folgender Satz zu lesen ist: „Es ist vorgesehen, die Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht öffentlich durchzuführen, um interessierten Kreisen der Bevölkerung einen Einblick in den Jurierungsprozess zu ermöglichen, das Bauvorhaben im Quartier frühzeitig bekannt zu machen, und um die öffentliche Diskussion über Städtebau und Architektur zu fördern. Interessierte sind als Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen des Preisgerichts willkommen. Sie können an der Diskussion jedoch nicht teilnehmen.

Planung öffentlichem Freiraums im stillen Kämmerlein
Zitat „Der geplante Öffentliche Freiraum auf dem Areal Rosengarten stellt im Zusammenspiel mit dem studentischen Wohnen auf dem Gebiet des ehemaligen Wasserreservoirs künftig einen weiteren Baustein in der Versorgung Wipkingens mit hochwertigen öffentlich zugänglichen multifunktional nutzbaren Parkanlagen dar und verbessert somit die Freiraumversorgung der Wohnbevölkerung.“ Wer weiss wohl am besten was benötigt wird  – wohl die Bevölkerung selber!

Entscheid überdenken
Am 22. November 2013 hat sich der Quartierverein nochmals an Stadtrat André Odermatt gewandt: “Wir haben bereits mit unserem Schreiben vom 17. September 2013 an die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, darum gebeten, wenn auch ohne Stimmrecht, in der Jury Einsitz nehmen zu dürfen. Es wirkt unverständlich und widerspricht unserer Meinung nach dem Legislaturziel „Quartiere gemeinsam gestalten“ diametral, wenn die Stadt einen Quartierpark, ohne die Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung plant. Andererseits gibt es gelungene Projekte in unserem Quartier, bei denen das Mitwirkungsverfahren zu höchst erfreulichen Lösungen geführt hat (Wipkingerpark, Röschibachplatz).”

Postitiver Entscheid
Stadtrat Odermatt kam auf nun auf den Entscheid zurück. Zitat: “Stadtrat Andre Odermatt hat das AHB angewiesen, dass bei städtischen Projekten, die das Quartier tangieren, in der Regel beim zuständigen Quartierverein künftig um eine Vertretung in der Jury nachgesucht wird.”

Fazit
Niemand weiss im Vorfeld eines Bauprojektes, was “quartierverträglich” heisst oder ist. Dafür kann es logischerweise keine allgemein gültigen und verbindliche Kriterien geben. Unsere Meinung: Ein Projekt mit grossen Auswirkungen auf die Quartierbevölkerung kann nur mit ihr zusammen entwickelt werden – dann ist garantiert, dass es quartierverträglich ist!

Mitbestimmung QVs

 

 

 

 

 

 

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