Verkehr

Viertelstundentakt am Bahnhof Wipkingen – David gewinnt gegen Goliath

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Seit 2015 kämpfen wir für die Wiedereinführung des Viertelstundentaktes am Bahnhof Wipkingen. Nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden, dass der ZVV und die SBB die bisher geheimgehaltene Planung dem Quartierverein Wipkingen herausgeben muss.

Wie der interessierte Leser weiss, haben wir uns vielfach darum bemüht, die Planung für die S-Bahn der Zukunft zu hinterfragen. Sowohl der ZVV und die SBB behaupteten immer, dass ein Viertelstundentakt am Bahnhof Wipkingen nicht möglich sei. Dafür führten die beiden Organisationen als Begründung den von ihnen erstellten Plan für die S-Bahn der Zukunft an. Wir wollten Einsicht in das Papier. Dies wurde uns leider mit mannigfacher Begründung verweigert.

Wir fanden: Ohne Einsicht in die Planung ist es der Bevölkerung nicht möglich, zu überprüfen ob das stimmt, geschweige denn Alternativen zu finden. Darum bemühten wir uns durch alle Instanzen hindurch, damit gemäss des Öffentlichkeitsprinzipes die Planung offen gelegt werden muss. Schliesslich erbringen die Planer Ihre Leistung für die Bevölkerung und nicht für sich im Büro.

Nun hat uns das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 27.4.2018 Recht gegeben: Der ZVV und die SBB müssen die Planung veröffentlichen.

Entscheid Verwaltungsgericht 27.4.2018

Gegen diesen Entscheid kann der ZVV nun noch innert 30 Tagen vor Bundesgericht Beschwerde erheben. Der Entscheid ist also noch nicht rechtsgültig.

Wir feiern trotzdem! Hasta La Victoria Sempre!

 

 

 

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