S-Bahn Halte in Wipkingen – Die etwas andere Weihnachtsgeschichte

In der Jahres-Chronik des Quartierverein Wipkingen von 1945 gefunden: Thema “Zugshalte in Wipkingen”

“Auf die Bekanntmachung der Volkswirtschaftsdirektion und nach Erhalt des Fahrplan-Entwurfes 1946/47 wurden unsere Begehren zum Fahrplan vorschriftsgemäß eingereicht. Wir beantragten den Halt von sieben in Wipkingen durchfahrenden «Bummelzügen».

Nicht zuständig

Unser Gesuch wurde vom Verkehrsverein Zürich an die Volkswirtschaftsdirektion zur Behandlung überwiesen mit der Begründung, daß der Verkehrsverein sich als nicht zuständig betrachte! Jahrelang mußten wir unsere Gesuche an den Verkehrsverein Zürich richten und trotz der gleichen Vorschriften findet der Verkehrsverein plötzlich seine Nichtzuständigkeit heraus. Eigenartig! Am 11. Januar 1946 teilte uns die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich mit:
«Die Fahrplankommission des Verkehrsvereins Zürich hat uns Ihre Eingabe vom 24. Dezember mit der Begründung überwiesen, daß sie für die Behandlung der darin aufgestellten Begehren nicht zuständig sei. Die kantonale Fahrplankonferenz hat in ihrer Sitzung vom 5. Januar 1946 Ihre Begehren geprüft.

Schnellere Verbindungen für weiter entfernt liegende Gemeinden

Sie ist zum Schluß gekommen, daß an der bisherigen Regelung der Zugshalte vorläufig nichts geändert werden solle, weil sich sonst in kürzester Zeit wieder die früheren Mißstände einstellen werden. Dies muß unter allen Umständen, besonders im Interesse der weiter von Zürich entfernt liegenden Gemeinden, vermieden werden, damit auch diese Abonnenten schnelle Verkehrsverbindungen mit Zürich erhalten. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, daß die kantonale Fahrplankonferenz Ihre Begehren aus diesen Gründen nicht gutheißen konnte. Direktion der Volkswirtschaft sig. Henggeler.» Henggeler_Josef

Keine Entlastung des Hauptbahnhofs

Die Volkswirtschaftsdirektion hat uns durch diese lakonische Antwort mehr als enttäuscht. Der ablehnende Bericht enthält keine materielle Begründung der Ablehnung. Es scheint, daß die zuständige Amtsstelle der Volkswirtschaftsdirektion unser Gesuch nicht mit der gehörigen Energie verteidigt und provinzialen Einflüssen nur allzu leicht Gehör geschenkt hat. Die Station Wipkingen mit ihren Fr. 316 652.— Einnahmen im Jahre 1944 scheint bei den SBB nicht zu zählen. Gleichzeitig klagen die Bundesbahnen über unzulängliche Perronverhältnisse im Hauptbahnhof Zürich und empfehlen einen teuren Umbau, bei dem der Steuerzahler wieder Millionen schwitzen kann. Die Möglichkeit, den Hauptbahnhof Zürich zu entlasten, wird nicht ergriffen. Eine Entlastung des Hauptbahnhofes Zürich könnte dadurch erreicht werden, daß die Bewohner der Außenquartiere in den Vorortsbahnhöfen ein- und aussteigen könnten.

Rolle der Strassenbahnen unklar

Aerger, Zeitverlust und unnötige Tramauslagen würden dahinfallen. Ist es möglich, daß vielleicht die Städtischen Straßenbahnen die Finger im Spiele haben? Wir fragen nur. Laut Etat des Verbandes reisender Kaufleute der Schweiz, Sektion Zürich, wohnen zirka 10 % der Mitglieder im Einzugsgebiet der Station Wipkingen. Daß diese fast ausnahmslos Inhaber von Generalabonnements 2. und 3. Klasse sind, scheint den SBB keinen Eindruck zu machen. Dienst am Kunden!?”

2013:
Unheimlich?

Es ist schon fast unheimlich, wie vor 68 Jahren alles ähnlich tönte!
– Der Verkehrsverein ist nicht zuständig
– Die “Provinzler” müssen schnelle Verkehrsanbindungen im HB Zürich erhalten
– Die unzulänglichen Perronverhältnisse im HB
– Bahnhof Wipkingen nicht wichtig
– Verpasste Chance den HB zu entlasten…

Die Geschichte scheint sich zu wiederholen…..